Nach Art. 18 a Bayerische Gemeindeordnung haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit über einzelne Sachfragen an Stelle des Stadtrates zu entscheiden, wenn sich (in Füssen) mindestens 9 % der wahlberechtigten Gemeindebürger dafür aussprechen (Bürgerbegehren).
Ebenso hat der Stadtrat die Möglichkeit, die Bürger über eine bestimmte Sachfrage selbst abstimmen zu lassen (Ratsbegehren). Für diesen Fall verzichtet der Stadtrat auf seine Entscheidungsbefugnis und überantwortet der Bürgerschaft die Entscheidung.
Nach einem (erfolgreichen) Bürgerbegehren oder nach einem Ratsbegehren kommt es in beiden Fällen zum Bürgerentscheid – der eigentlichen Abstimmung über die Fragestellung durch die Wählerinnen und Wähler. Nun können diese durch die Beantwortung der gestellten Frage mit „Ja“ oder „Nein“ ihre Stimme abgeben und somit selbst in der Sache entscheiden.
In Füssen hat am 23.07.2006 ein Bürgerentscheid zum Thema Bahnhof und Verkehrskonzept stattgefunden.