Bereits seit dem Jahr 1998 entwickelt das Bauamt der Stadt Füssen in Zusammenarbeit mit erfahrenen Projektplanungsbüros ein Konzept zur Entwicklung der westlichen Innenstadt. Kernstück dieser Überlegungen ist eine erhebliche verkehrliche Entlastung der gesamten Luitpoldstrasse, sowie der inneren Kemptener Straße und sieht die Ottostraße mit einer Verlängerung bis zum Bahnhof als neue Hauptverkehrsader vor. In einem zweiten Schritt soll nun der bestehende Bahnhof durch einen Neubau ersetzt werden.
Hiergegen bildete sich eine Bürgerinitiative, die ein Bürgerbegehren initiierte und am 28.03.2006 Listen mit 1.271 Unterschriften gegen den Ausbau der Ottostraße und 1.139 Unterschriften für den Erhalt des Bahnhofs bei der Stadt Füssen einreichte. Damit wurde die notwendige Mindestanzahl von jeweils 976 Unterschriften für einen Bürgerentscheid erreicht.
Bereits im Vorfeld äußerte das Rechtsamt der Stadt Füssen Bedenken gegen die von den Initiatoren gewählte Fragestellungen.
Dies führte dazu, dass der Stadtrat in seiner Sitzung am 25.04.2006 mit 20:4 Stimmen die eingereichten Bürgerbegehren für unzulässig erklärte (Beschlusstext PDF 163 KB). Gleichzeitig wurde aber mit 23:1 Stimmen ein Ratsbegehren durch den Stadtrat beschlossen, in dem die Fragestellungen der Initiatoren so abgeändert wurde, dass die rechtlichen Bedenken ausgeräumt waren. Der Stadtrat beauftragte in dieser Sitzung des weiteren die Stadtverwaltung mit den Initiatoren ein Gespräch zu führen, in dem diesen angeboten werde, bei Informationsveranstaltungen zum Thema Bürgerentscheid gemeinsam aufzutreten und sich im Rahmen einer gemeinsamen Homepage zu präsentieren.
Gegen die Unzulässigerklärung des Bürgerbegehrens erhoben die Initiatoren Klage vor dem Verwaltungsgericht Augsburg und beantragten zudem im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Begehren sofort zuzulassen.
Im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes hat das VG Augsburg in einem Urteil vom 31.05.2006 zwischenzeitlich entschieden, dass folgende Fragen
1. „Sind Sie dafür, dass die Stadt Füssen alle rechtlich zulässigen Maßnahmen ergreift, um den Freyberggarten in seinem jetzigen Bestand sowie die Ottostraße mit ihrer jetzigen Verkehrsführung zu erhalten.“
2. „ Sind Sie dafür, dass die Stadt Füssen alle rechtlich zulässigen Maßnahmen ergreift, das historische Bahnhofsgebäude in Füssen in seinem jetzigen äußeren Bestand zu erhalten und, soweit rechtlich zulässig, sämtliche Maßnahmen einstellt, die einen Abriss des Bahnhofsgebäudes ermöglichen?“
für zulässig zu erklären sind.
Wie sich aus der Urteilsbegründung ergibt, haben die Initiatoren bereits im Vorfeld die Fragestellung hinsichtlich der Ottostraße geändert und dem Gericht eine abgeänderte Fragestellung zur Entscheidung vorgelegt. Die Planungsarbeiten wurden aus der Fragestellung entfernt.
Kernaussage des Gerichts ist, dass die vorgetragenen rechtlichen und tatsächlichen Bedenken der Stadt nicht vom Tisch, sondern erst nach dem Bürgerentscheid zu prüfen sind. Das Gericht hat die Fragestellung der Initiatoren inhaltlich auf eine Richtungsentscheidung reduziert, die eine Aufforderung an die Stadt darstellt, in die von den Bürgern entschiedene Richtung zu denken.
Wörtlich führt das Gericht zum Bahnhof aus:
„Ob ein Erhalt des Bahnhofsgebäudes rechtlich und tatsächlich möglich ist, werden dagegen erst die in Ausfüllung des Bürgerbegehrens zu treffenden Maßnahmen zeigen. Insoweit besteht für das Bürgerbegehren in gleicher Weise wie für eine Grundsatzentscheidung des Stadtrates die Gefahr, dass die erstrebten Ziele sei es aus rechtlichen, sei es aus tatsächlichen Gründen, nicht verwirklicht werden können“
Mit Beschluss vom 20.06.2006 hat der Stadtrat folgendes beschlossen:
1. Aufgrund der vom VG Augsburg vorgenommenen inhaltlichen Reduzierung der Fragen der Bürgerbegehren „Freyberggarten“ und „Bahnhof“ auf eine bloße Richtungsentscheidung werden das mit Stadtratsbeschluss vom 25.04.2006 beschlossene Ratsbegehren zurückgenommen.
2. Die Bürgerbegehren „Freyberggarten“ und „Bahnhof“ werden mit dem durch Urteil des VG Augsburg vom 31.05.2006 vorgeschriebenen Wortlaut zugelassen.
3. Die Initiatoren der Bürgerbegehren werden aufgefordert, die angekündigten Alternativkonzepte zur Lösung der vorhandenen Probleme darzulegen, um den Bürgern, dem Stadtrat und der Verwaltung die Möglichkeit einzuräumen, diese zu würdigen.
Damit wurde der Weg für den Bürgerentscheid am 23.07.2006 endgültig geebnet.
Das Endergebnis zu den Bürgerentscheiden lautet:
Bürgerentscheid "Erhalt des historischen Bahnhofs"
Mit Ja stimmten 1474 = 35,3%
Mit Nein stimmten 2707 = 64,7%
Bürgerentscheid "Erhalt der Ottostraße in ihrer jetzigen Verkehrsführung und des Freyberggartens in seinem je
b4d
tzigen Bestand"
Mit Ja stimmten 1742 = 41,6%
Mit Nein stimmten 2443 = 58,4%
Die Wahlbeteiligung lag bei 38,5%
In beiden Fällen wurde das notwendige Quorum von mindestens 2191 "Ja-Stimmen" nicht erreicht.
Beide Bürgerentscheide waren damit nicht erfolgreich.