Gewerbegebiet zwischen der Bundesstrasse B 310 (neu), der Hopfener Strasse (Staatsstrasse 2008) und dem Moosangerweg.
Inkrafttreten: 07.02.1990 • Erste Änderung Inkrafttreten: 18.01.1999 • Neufassung inkl. 2. und 3. Änderung Inkrafttreten: 23.05.2002
Die Regelung, dass in den Bereichen der Gewerbegebiete 2 und 3 alle Handelsbetriebe mit zentrenrelevanten Sortimenten gemäß der Ulmer Liste, die der Satzung des Bebauungsplanes N 10 - Moosangerweg Ost - zugrunde liegt, unzulässig seien, war wiederholt Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen. Die Klagen wurden insgesamt abgewiesen
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Hier kommen Sie zu einer kurzen
Chronologie des Bebauungsplanes.
Planzeichnung (PDF 714 KB)
Satzung (PDF 145 KB)
Begründung (PDF 186 KB)
Anlage 1 - Ulmer Liste - (PDF 8 KB)
Anlage 2 - Einzelhandelsgutachten (PDF125 KB)
Die Originalunterlagen können Sie selbstverständlich beim Stadtbauamt einsehen.
Der Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen hat am 06.12.2007 die vorhabenbezogene vierte Änderung des Bebauungsplanes N 10 Moosangerweg – Ost, in der Fassung vom 06.11.2007 als Satzung beschlossen (Ausweisung der FlNr. 1441 als SO zur Errichtung eines Gartencenters).
Hier kommen Sie zu einer kurzen
Chronologie der Änderung.
Geplante Erweiterung des OBI-Gartencenters am Standort Moosangerweg in der Stadt Füssen;
Einleitung eines Raumordnungsverfahrens (ROV)
Geplant ist eine Vergrößerung der bestehenden Verkaufsflächen mit einer maximalen Verkaufsfläche von 2000 m² bzw. 1800 m².
Gemäß § 15 Abs. 3 Raumordnungsgesetz und Art. 22 Abs. 5 Bayer. Landeplanungsgesetz wurde eine Mehrfertigung des Regierungsschreibens und die Verfahrensunterlagen für die Zeit vom Montag, 01.02.2010 bis Freitag, 26.02.2010 im Bürgerbüro der Stadt Füssen, Lechhalde 3, zur Einsicht während der allgemeinen Geschäftsstunden ausgelegt.
Die Auslegung dient der Einbeziehung der Öffentlichkeit im Raumordnungsverfahren. Rechtsansprüche werden hierdurch nicht begründet; es können im Raumordnungsverfahren nur überörtlich raumbedeutsame Belange Eingang finden. Äußerungen können bis spätestens eine Woche nach Beendigung der Auslegungsfrist bei der Stadt Füssen oder bei der Regierung von Schwaben abgegeben werden. Sie werden, soweit sie überörtliche raumbedeutsame Gesichtspunkte beinhalten, im Raumordnungsverfahren verwertet werden. Die Öffentlichkeit wird zu gegebener Zeit vom Ergebnis des Raumordnungsverfahens (landsplanerische Beurteilung) durch ortsübliche Bekanntmachung unterrichtet werden.
Der Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss fasste am 02.02.2010 einen Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat, der geplanten Vergrößerung der bestehenden Verkaufsflächen mit einer maximalen Verkaufsfläche von 2000 m² bzw. 1800 m² grundsätzlich zuzustimmen. Die aktuelle Grenze innenstadtrelevanter Sortimente ist bei der weiteren Festlegung zu berücksichtigen.
Der Stadtrat beschloss am 23.02.2010, die geplante Vergrößerung der bestehenden Verkaufsflächen mit einer maximalen Verkaufsfläche von 2.000 m² bzw. 1.800 m² grundsätzlich zu befürworten. Einem Anteil zentrenrelevanter Randsortimente wird bis zu einer Größe von 100 m² für das Gartencenter zugestimmt.
Herr Armin Angeringer
Rathaus, Zimmer A.107
Stadt Füssen
Bauamt
Lechhalde 3
87629 Füssen
Tel. 08362/903-151
Fax 08362/903-204
Kontaktformular
Die Unterlagen im Internet dienen der übersichtlichen und ergänzenden Information; sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sind keine Bestandteile eines Auslegungsverfahrens und erfüllen nicht die Funktion selbständiger amtlicher Bekanntmachungen. Die Unterlagen werden oft gekürzt oder verkleinert dargestellt, Sie können diese selbstverständlich bei der Stadt Füssen einsehen.
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