Wenn Sie bauen wollen, muss Ihr Vorhaben gewisse Bedingungen erfüllen. Haben Sie Fragen hierzu, stehen Ihnen die Mitarbeiter des Fachbereiches Stadtplanung und Stadtentwicklung gerne zur Verfügung.
Die meisten Bauvorhaben, auch Werbeanlagen, sind antragspflichtig. Das
Merkblatt zur Vollständigkeit der Bauvorlagen (PDF 120 KB) soll eine vereinfachte Hilfestellung für die regelmäßig notwendigen Unterlagen und Angaben zur baurechtlichen Prüfung durch die Stadt Füssen und das Landratsamt Ostallgäu (Genehmigungsbehörde) sein. Die Antragsunterlagen sind bei der Stadt Füssen einzureichen. Diese werden nach einer Vorprüfung und der Erteilung oder Versagung des kommunalen Einvernehmens an das
Landratsamt Ostallgäu weitergeleitet. Das Landratsamt Ostallgäu entscheidet dann über den Antrag.
Bauantragsformulare hält die Stadt Füssen nicht vor. Sie können diese im Fachhandel erwerben oder downloaden bei
Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern.
Es gibt eine Vielzahl von Vorhaben, die vor allem aufgrund ihrer Art und Größe genehmigungsfrei sind.
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Sollte das genehmigungsfreie Bauvorhaben den Festsetzungen einer Vorschrift widersprechen, da es z.B. außerhalb der festgesetzten Baugrenzen errichtet wird oder die Dachform nicht den Festsetzungen entspricht, ist eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen zu beantragen. weiterlesen
In Füssen steht eine Vielzahl von Gebäuden unter Denkmalschutz. Sollten Sie an Ihrem Gebäude, das unter Denkmalschutz steht, etwas verändern wollen, raten wir Ihnen zunächst mit dem Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung Kontakt aufzunehmen, da für Ihr Vorhaben unter Umständen über die Stadt Füssen eine dankmalrechtliche Bauerlaubnis zu beantragen ist.
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Frau Manuela Gans
Rathaus, Zimmer A.108
Stadt Füssen
Bauamt
Lechhalde 3
87629 Füssen
Tel. 08362/903-151
Fax 08362/903-204
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