In Füssen steht eine Vielzahl von Gebäuden unter Denkmalschutz, wie Sie der
Liste (PDF 120 KB) der Baudenkmäler entnehmen können. Sollten Sie an Ihrem Gebäude, das unter Denkmalschutz steht, etwas verändern wollen, raten wir Ihnen zunächst mit dem Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung Kontakt aufzunehmen, da für Ihr Vorhaben unter Umständen über die Stadt Füssen eine Genehmigung zu beantragen
(Antrag Bauerlaubnis PDF 12 KB) ist.
Eine Genehmigungspflicht nach den denkmalrechtlichen Bestimmungen kann insbesondere bestehen für Maßnahmen
* an einem eingetragenen Einzeldenkmal oder in dessen Nähe,
* im Bereich des Altstadtensembles,
* auch soweit sie nicht der Baugenehmigungspflicht unterliegen.
Eventuell haben Sie Anspruch auf Zuschüsse des
Landesamtes für Denkmalpflege, des
Landkreises Ostallgäu und des
Bezirkes Schwaben, wenn Ihr Vorhaben den jeweiligen Erfordernissen entspricht. Bitte wenden Sie sich bei konkreten Fragen direkt an die zuständigen Zuschussgeber.
Die Zuschussanträge sind vor Beginn des Vorhabens über die Stadt Füssen - Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung einzureichen.
Wegen evtl. steuerlicher Vorteile aufgrund des Denkmalschutzes wenden Sie sich bitte vor Beginn des Vorhabens an Ihr zuständiges Finanzamt.
Stadt Füssen
Erster Bürgermeister
Lechhalde 3
87629 Füssen
Rathaus, Zimmer A.001
Tel. 08362/903-111
Fax 08362/903-208
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