Wenn Sie eine Wohnung beziehen, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anzumelden (Bayerisches Meldegesetz)
Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nicht nach, handeln Sie ordnungswidrig und müssen mit einer Geldbuße rechnen.
Welche Unterlagen werden benötigt ?
Meldefrist
Stadt Füssen
Bürgerbüro
Lechhalde 3
87629 Füssen
Rathaus, barrierefreier Zugang von der Lechhalde
Tel. 08362/903-0
Fax 08362/903-299
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Dienstag und Donnerstag
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