An- und Ummeldung

An- und Ummeldung

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anzumelden (Bayerisches Meldegesetz)
Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nicht nach, handeln Sie ordnungswidrig und müssen mit einer Geldbuße rechnen.

Welche Unterlagen werden benötigt ?

  • Personalausweis / Reisepass
  • Betreuer zusätzlich den Betreuerausweis

Meldefrist

  • 1 Woche

 

 

 

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Kontakt Bürgerbüro

Stadt Füssen
Bürgerbüro
Lechhalde 3
87629 Füssen
Rathaus, barrierefreier Zugang von der Lechhalde
Tel. 08362/903-0
Fax 08362/903-299
Kontaktformular

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Öffnungszeiten Bürgerbüro

Montag bis Freitag
08.00 - 13.00 Uhr

Dienstag und Donnerstag
14.00 - 18.00 Uhr