Sanierungsgebiete

Sanierungsgebiet Altstadt Füssen

Aufgrund Beschlusses des Stadtrates vom 23.02.1999 ist am 12.04.1999 die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Altstadt vom 22.02.1999 in Kraft getreten.

Satzung (PDF 71 KB) über die Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Altstadt Erläuterungen zur Satzung (PDF 59 KB)

Sanierungsgebiet Westliche Innenstadt

Die Vorbereitenden Untersuchungen haben ergeben, dass in weiten Teilen des Untersuchungsgebietes Westliche Innenstadt städtebauliche Missstände gegeben sind, die Sanierungsmaßnahmen erfordern.

Satzung (90 KB) über die Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes
Erläuterungen zur Satzung (PDF 58 KB)

 
Abrenzungsplan Sanierungsgebiet Altstadt
Abgrenzungsplan

Abrenzungsplan Sanierungsgebiet Westliche Innenstadt
Abgrenzungsplan
 

Sanierungsgebiet Kernstadt Nord

In dem im Lageplan bezeichneten Gebiet liegen städtebauliche Missstände vor (§ 136 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 BauGB). Eine Behebung baulicher Mängel, insbesondere in dem sog. „Hanfwerkeareal“, wurde z. T. vorgenommen; tiefgreifende funktionale Defizite bestehen nach wie vor insbesondere in Zusammenhang mit dem ruhenden Verkehr.

Amtliche Bekanntmachung (PDF 75 KB) zur Vorbereitung der Sanierung durch den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen im Gebiet der Kernstadt Nord.

Präsentation Entwicklungskonzept (PDF 3.3 MB) vom Januar 2010, Architekturbüro Landbrecht

Broschüre Entwicklungskonzept vom Januar 2010, Architekturbüro Landbrecht:

Sanierungsvermerk im Grundbuch

Die Gemeinde teilt dem Grundbuchamt die rechtsverbindliche Sanierungssatzung mit und hat hierbei die von der Sanierungssatzung betroffenen Grundstücke einzeln aufzuführen. Das Grundbuchamt hat in die Grundbücher dieser Grundstücke einzutragen, dass eine Sanierung durchgeführt wird (Sanierungsvermerk). Öffnet einen internen Link in einem neuen Fensterweiterlesen

 
  • Lageplan Untersuchungsgebiet, Klick zum Vergrößern
  • Auszug Plan aus Entwicklungskonzept, Klick zum Vergrößern
 

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Kontakt

Herr Armin Angeringer
Rathaus, Zimmer A.107
Stadt Füssen
Bauamt
Lechhalde 3
87629 Füssen
Tel. 08362/903-151
Fax 08362/903-204
Kontaktformular

Lageplan Zimmer im Rathaus, Klick zum Vergrößern
 
 

Steuerbegünstigung

Zur Anwendung der §§ 7h, 10f und 11a des Einkommensteuergesetzes (EStG) wenden Sie sich bitte an Ihrzuständiges Finanzamt.