Aufgrund Beschlusses des Stadtrates vom 23.02.1999 ist am 12.04.1999 die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Altstadt vom 22.02.1999 in Kraft getreten.
Satzung (PDF 71 KB) über die Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Altstadt Erläuterungen zur Satzung (PDF 59 KB)
Die Vorbereitenden Untersuchungen haben ergeben, dass in weiten Teilen des Untersuchungsgebietes Westliche Innenstadt städtebauliche Missstände gegeben sind, die Sanierungsmaßnahmen erfordern.
Satzung (90 KB) über die Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes
Erläuterungen zur Satzung (PDF 58 KB)
In dem im Lageplan bezeichneten Gebiet liegen städtebauliche Missstände vor (§ 136 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 BauGB). Eine Behebung baulicher Mängel, insbesondere in dem sog. „Hanfwerkeareal“, wurde z. T. vorgenommen; tiefgreifende funktionale Defizite bestehen nach wie vor insbesondere in Zusammenhang mit dem ruhenden Verkehr.
Amtliche Bekanntmachung (PDF 75 KB) zur Vorbereitung der Sanierung durch den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen im Gebiet der Kernstadt Nord.
Präsentation Entwicklungskonzept (PDF 3.3 MB) vom Januar 2010, Architekturbüro Landbrecht
Broschüre Entwicklungskonzept vom Januar 2010, Architekturbüro Landbrecht:
Die Gemeinde teilt dem Grundbuchamt die rechtsverbindliche Sanierungssatzung mit und hat hierbei die von der Sanierungssatzung betroffenen Grundstücke einzeln aufzuführen. Das Grundbuchamt hat in die Grundbücher dieser Grundstücke einzutragen, dass eine Sanierung durchgeführt wird (Sanierungsvermerk).
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Herr Armin Angeringer
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