Fußgängerzone: Anwohner mit Stellplatz od. Garage, Firmen mit kurzzeitigen Baustellen innerhalb der FGZ, mündliche Genehmigungen für einmalige Fahrt oder Kurzaufenthalt (z. B. behinderte Personen zu Arztpraxen, Montagefahrzeuge, etc.), eilige Arzneimittel, Befreiung von Tonnagenbegrenzung für FGZ oder andere Bereiche wie Bad Faulenbach,
gesperrte Wege: Ausnahmegenehmigungen zum Befahren gesperrter Wege (z. B. Fischereiaufsicht, tourist. Zwecke wie Film- oder Fotoaufnahmen u. ä.),
Nachtfahrverbot: Ausnahmegenehmigungen für Sonderregelungen wie Nachtfahrverbot im Altstadtbereich,
zeitl. begrenzte Straßensperrungen.
Erteilung der Genehmigungen für Baufirmen,
Straßensperrungen (Voll-halbseitige Sperrung, Gehwegsperrung etc.),
Erstellung von Regelplänen (Umleitungsbeschilderungen ggf. Amtl. Bekanntmachung an Presse), Baustellenkontrolle (Beschilderung, Gefahrenpunkte, Umleitungsführung, etc.).
Anordnungen von Verkehrszeichen, Markierungen, Parkierungseinrichtungen etc.
Vorschriften, Anforderungen, Beantragung, Gebühren
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Plakatiergenehmigungen gem. Plakatierverordnung, Festsetzung u. Abrechnung der Gebühren.
Plakatierverordnung (PDF 48 KB),
Anlage (PDF 187 KB),
Vorgaben für die Anbringung der Veranstaltungstermine (PDF 72 KB)
Bewohnerparkausweise, Altstadtplakette oder Sonderausweise
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Federführung Arbeitskreis Radverkehr (Ausarbeitung von Vorschlägen, Konzepten, Protokoll, Umsetzung)
Radeln ist die Sportart mit steigender Tendenz - ob Mountainbiken, Rennradeln oder einfach nur "Genuss-Radeln", in der Radregion Ostallgäu ist alles möglich.
Herr Manfred Schweinberg
Rathaus, Zimmer Nr. A.109
Stadt Füssen
Straßenverkehrsrecht
Lechhalde 3
87629 Füssen
Tel. 08362/903-165
Fax 08362/903-204
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Frau Carmen Settele
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Referat für Stadtentwicklung und Stadtplanung
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