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Hausnummern

Nutzungsänderungen von Gebäuden oder Gebäudeteilen können eine Genehmigungspflicht auslösen.

Bitte fragen sie bei der Stadt Füssen an, ob ihr Vorhaben genehmigungspflichtig ist und ob und wie Sie gegebenenfalls einen Antrag auf Genehmigung (Öffnet einen internen Link in einem neuen FensterBauantrag) stellen müssen. Wir helfen Ihnen gerne.

 

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Kontakt

Frau Manuela Gans
Rathaus, Zimmer A.108
Stadt Füssen
Bauamt
Lechhalde 3
87629 Füssen
Tel. 08362/903-151
Fax 08362/903-204
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