Nutzungsänderungen von Gebäuden oder Gebäudeteilen können eine Genehmigungspflicht auslösen.
Bitte fragen sie bei der Stadt Füssen an, ob ihr Vorhaben genehmigungspflichtig ist und ob und wie Sie gegebenenfalls einen Antrag auf Genehmigung (
Bauantrag) stellen müssen. Wir helfen Ihnen gerne.
Frau Manuela Gans
Rathaus, Zimmer A.108
Stadt Füssen
Bauamt
Lechhalde 3
87629 Füssen
Tel. 08362/903-151
Fax 08362/903-204
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