Geburt

Geburtsbeurkundung und Hausgeburt

Folgendes gilt sowohl für die sog. Hausgeburt wie auch für die Geburt im "Haus Füssen" der Kreiskliniken Ostallgäu.

Innerhalb von einer Woche nach der Geburt eines Kindes (oder zwei oder drei...) sind für die ordnungsgemäße Beurkundung Dokumente bei der Hausgeburt direkt dem Standesamt oder bei der Geburt im Krankenhaus der Klinikverwaltung vorzulegen.

Im Einzelfall sind dies:

 

A) verheiratete Mütter

- Ihr Stammbuch mit den vorhandenen Urkunden

- beglaubigte Abschrift aus dem Eheregisters oder Eheurkunde / Lebenspartnerschaftsurkunde

- Geburtsurkunde oder begl. Abschrift aus dem Geburtsregister beider Eltern

- gültige Reisepässe bzw. Personalausweise beider Eltern

 

B) unverheiratete Mütter

- ledige Mütter: Geburtsurkunde oder begl. Abschrift aus dem Geburtsregister der Mutter

- geschiedene Mütter: Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift des Eheregisters mit Scheidungsvermerk

- verwitwete Mütter: beglaubigte Abschrift des Eheregisters der letzten Ehe mit

Vermerk über den Tod des Ehemannes bzw. ersatzweise Ehe- und Sterbeurkunde

des weiteren zu B):

- ggf. Ihr Stammbuch mit den vorhandenen Urkunden

- ggf. Nachweis über bereits abgegebene Sorgeerklärung / Vaterschafts-anerkennung

- gültiger Reisepaß bzw. Personalausweis der Mutter

- für eine Eintragung des Vaters empfehlen wir Ihnen, gemeinsam bei uns vorzusprechen.

Folgende Unterlagen des Vaters werden dann zusätzlich benötigt

Geburtsurkunde oder begl. Abschrift aus dem Geburtsregister
gültigen Reisepaß bzw. Personalausweis
 

Allgemeine Hinweise zu A) und B):

- alle Urkunden müssen im Original vorliegen, Fotokopien können nicht anerkannt werden

- fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer in Deutschland gefertigten Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt

- in besonderen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein

 

Sie erhalten dann von uns ohne besondere Anforderung drei gebührenfreie Urkunden für die Beantragung von

Mutterschaftshilfe (Krankenkasse)
Elterngeld
Kindergeld
und eine gebührenpflichtige Geburtsurkunde für Ihre Unterlagen. Diese Urkunde kostet 10,00 Euro. Sollten Sie zusätzliche Urkunden benötigten, teilen Sie uns das bitte mit der Anzeige der Geburt mit.

 

Abholung Ihrer Unterlagen und der Urkunden:

Die Urkunden mit den eingereichten Unterlagen können in der Regel acht Tage nach Anzeige der Geburt im Bürgerbüro der Stadt Füssen, Lechhalde 3, 87629 Füssen (Rathaus) abgeholt werden (Eingang direkt an der Lechhalde).

Öffnungszeiten des Bürgerbüros:

Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr und

Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

 

 

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Kontakt

Stadt Füssen
Standesamt
Lechhalde 3
87629 Füssen
Rathaus, Zimmer B.101
Tel. 08362/903-121
Fax 08362/903-205
Kontaktformular

Lageplan Zimmer im Rathaus, Klick zum Vergrößern
 

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag
8.30 Uhr bis 11.30 Uhr und
14.00 bis 16.00 Uhr
Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr

 

Trauzeiten

Historischer Trausaal

Montag
Dienstag
Donnerstag
Freitag

Die Uhrzeit bitten wir mit dem Standesamt Füssen zu vereinbaren.

 

Anfahrtsskizzen

  • Stadtplan mit Parkplätzen und Weg zum Standesamt, Klick zum Vergrößern
  • Skizze Lage von Füssen im Verkehrwegenetz, Klick zum Vergrößern