1. Behördliche Änderung oder Feststellung des Namens
Der Familienname oder der Vornamen eines Deutschen können nur vom Landratsamt Ostallgäu, Schwabenstraße 11, 87616 Marktoberdorf geändert werden (NamÄndG §§ 1,8, 11). Weitere Informationen erteilt Ihnen gerne das Landratsamt Ostallgäu unter 08342/911-337.
2. Wiederannahme eines früheren Namens nach Tod des Ehegatten oder nach Scheidung
Ein verwitweter oder geschiedener Ehegatte kann durch Erklärung seinen Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den er bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt hat (§ 1355 Abs. 5 BGB). Die Wiederannahmeerklärung können Sie bei uns abgeben. Sie kostet ca. 25,00 Euro. Folgende Unterlagen sollten Sie uns vorlegen können:
a) Reisepaß oder Personalausweis
b) beglaubigte Abschrift aus dem Heiratsregister; außer sie haben in Füssen geheiratet dann liegt es uns bereits vor
c) das rechtskräftige Scheidungsurteil
Stadt Füssen
Standesamt
Lechhalde 3
87629 Füssen
Rathaus, Zimmer B.101
Tel. 08362/903-121
Fax 08362/903-205
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