Abmeldung

Abmeldung

Seit dem 01.06.2004 ist eine Abmeldung nicht mehr erforderlich, wenn Sie innerhalb des Bundesgebietes umziehen. Sie müssen sich nur noch bei Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.

Eine Abmeldung ist jedoch weiterhin erforderlich, wenn Sie

  • ins Ausland verziehen

                      oder

  • wenn Sie neben Ihrer Wohnung in Füssen noch für weitere Wohnungen gemeldet sind und die Wohnung aufgeben


Meldefrist

  • 1 Woche
 

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Kontakt Bürgerbüro

Stadt Füssen
Bürgerbüro
Lechhalde 3
87629 Füssen
Rathaus, barrierefreier Zugang von der Lechhalde
Tel. 08362/903-0
Fax 08362/903-299
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Dienstag und Donnerstag
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