Führungszeugnis und Gewerbezentralregister

Führungszeugnis und Gewerbezentralregister

 

Welche Unterlagen werden benötigt ?

  •  Personalausweis oder Reisepass
  •  den Verwendungszweck
  •  zur Vorlage bei einer Behörde ist die genaue Anschrift und das Aktenzeichen erforderlich

Der Antrag kann nur persönlich oder bei Minderjährigen durch eine gesetzliche Vertretungsperson gestellt werden.

Der Antragsteller kann sich nicht durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen !  § 30 Bundeszentralregistergesetz

Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 10 Werktage


Welche Gebühren fallen an ?

  • 13,00 Euro

 

Befreiung von der Gebühr für das Führungszeugnis


Nach § 12 des Gesetzes über Kosten im Bereich der Justizverwaltung kann das Bundesamt für Justiz von der Erhebung der Gebühr für erweiterte Führungszeugnisse absehen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Mittellosigkeit  (z.B. bei Arbeitslosengeld -II und HartzIV)
  • Ehrenamtliche Tätigkeit bei gemeinnützigen Einrichtigungen (z.B. Arbeiterwohlfahrt, Caritasverband, Deutsche Lebensrettungsgesellschaft, Freiwillige Feuerwehr, Innere Mission, Rotes Kreuz). Eine Gebührenbefreiung entfällt, wenn für die Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird !

 

Ein aktueller Nachweis bzw. Bestätigung (z.B. HartzIV-Bescheid, Bestätigung über ehrenamtliche Tätigkeit usw.) ist bei der Beantragung des Führungszeugnisses entsprechend vorzulegen.

  

Weitere Infos:

Häufige Fragen von Antrag stellenden Personen zum Führungszeugnis; (Quelle: Bundesamt für Justiz)...................................... weiterlesen

 

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Bürgerbüro
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