Aus besonderem Anlaß kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes (Vereinsfest, Sommerfest usw.) unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden.
Nach der Neufassung des Gaststättengesetzes, das zum 01.07.2005 in Kraft getreten ist, ist eine Gaststättenerlaubnis nur noch dann erforderlich, wenn alkoholische Getränke verabreicht werden.
Der Verkauf von Speisen und alkoholfreien Getränken ist von der Genehmigungspflicht befreit.
Antragstellung
Welche Gebühren fallen an ?
25,00 Euro pro Tag
Stadt Füssen
Bürgerbüro
Lechhalde 3
87629 Füssen
Rathaus, barrierefreier Zugang von der Lechhalde
Tel. 08362/903-0
Fax 08362/903-299
Kontaktformular
Montag bis Freitag
08.00 - 13.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag
14.00 - 18.00 Uhr