Gaststättenerlaubnis

Vorübergehende Gaststättenerlaubnis

Aus besonderem Anlaß kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes (Vereinsfest, Sommerfest usw.) unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden.

Nach der Neufassung des Gaststättengesetzes, das zum 01.07.2005 in Kraft getreten ist, ist eine Gaststättenerlaubnis nur noch dann erforderlich, wenn alkoholische Getränke verabreicht werden.

Der Verkauf von Speisen und alkoholfreien Getränken ist von der Genehmigungspflicht befreit.

Antragstellung

  • schriftlich oder persönlich nicht aber fernmündlich
  • der Antrag ist 2 Wochen vor der Veranstaltung zu stellen.


Welche Gebühren fallen an ?

25,00 Euro pro Tag

 

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Bürgerbüro
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