Gewerbe An-, Ab- und Ummeldung

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Gewerbeanzeige

Selbständige Gewerbetreibende sind verpflichtet

  • den Beginn der Tätigkeit
  • die Verlegung des Betriebes
  • die Veränderung oder Erweiterung der Tätigkeit
  • die Aufgabe des Betriebes

       anzuzeigen.

Diese Verpflichtung gilt sowohl bei Angelegenheiten, die die Hauptniederlassung betreffen, als auch bei solchen, die sich auf eine Zweigniederlassung oder eine unselbständige Zweigstelle beziehen.


Wann ist anzuzeigen ?

Die Gewerbeanzeige hat gleichzeitig mit Beginn, Änderung oder Aufgabe der Tätigkeit zu erfolgen.


Welche Unterlagen werden benötigt ?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei im Handelsregister eingetragenen Firmen den Registerauszug (nur bei Neuanmeldung !)
  • bei einer GmbH in Gründung den notariellen Gründungsvertrag (nur bei Neuanmeldung !)


Welche Gebühren fallen an ?

20,00 Euro

 

Weitere Infos

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Kontakt Bürgerbüro

Stadt Füssen
Bürgerbüro
Lechhalde 3
87629 Füssen
Rathaus, barrierefreier Zugang von der Lechhalde
Tel. 08362/903-0
Fax 08362/903-299
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Öffnungszeiten Bürgerbüro

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