Gewerbeanzeige
Selbständige Gewerbetreibende sind verpflichtet
anzuzeigen.
Diese Verpflichtung gilt sowohl bei Angelegenheiten, die die Hauptniederlassung betreffen, als auch bei solchen, die sich auf eine Zweigniederlassung oder eine unselbständige Zweigstelle beziehen.
Wann ist anzuzeigen ?
Die Gewerbeanzeige hat gleichzeitig mit Beginn, Änderung oder Aufgabe der Tätigkeit zu erfolgen.
Welche Unterlagen werden benötigt ?
Welche Gebühren fallen an ?
20,00 Euro
Weitere Infos
Stadt Füssen
Bürgerbüro
Lechhalde 3
87629 Füssen
Rathaus, barrierefreier Zugang von der Lechhalde
Tel. 08362/903-0
Fax 08362/903-299
Kontaktformular
Montag bis Freitag
08.00 - 13.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag
14.00 - 18.00 Uhr