Welche Unterlagen werden benötigt ?
Gültigkeit u. Verlängerung
Seit dem 1.11.2007 wird der Ausweis mit einer Gültigkeitsdauer von sechs Jahren ausgestellt und kann einmal verlängert werden, maximal aber mit einer Gültigkeit bis zum 12. Lebensjahr. Bei der Verlängerung ist ein neues biometrisches Foto erforderlich.
Neue Regelung seit 01.11.2007
Für Kinder und Jugendliche ab dem 12. Lebensjahr wird ein
Reisepass oder ein
Personalausweis ausgestellt.
Welche Gebühren fallen an ?
Hinweis
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass der Kinderreisepass nicht den "normalen" Reisepass ersetzt
Achtung !
Kinderreisepässe, die vor dem 26.10.2006 ausgestellt wurden, werden für die visafreie Einreise in die USA nicht mehr anerkannt.
Die Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika hat ergänzend mitgeteilt - im Gegensatz zu früheren mündlichen Auskünften - dass Inhaber eines Kinderreisepasses, der vor dem 26.10.2006 ausgestellt und nach dem Stichtag verlängert wurde, nicht visumsfrei in die Vereinigten Staaten von Amerika im Rahmen des Visa Waiver Programms einreisen dürfen.
Weitere Infos:
Stadt Füssen
Bürgerbüro
Lechhalde 3
87629 Füssen
Rathaus, barrierefreier Zugang von der Lechhalde
Tel. 08362/903-0
Fax 08362/903-299
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Dienstag und Donnerstag
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