Parkausweis für Schwerbehinderte
Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder Bl (Blinde) besitzen, können im Bürgerbüro einen „blauen“ Parkausweis beantragen.
Ausführliche Informationen zum Thema "Parkausweise für Schwerbehinderte" erhalten Sie auf der Internetseite des
Zentrums Bayern Familie und Soziales
Folgende Personen können einen internationalen blauen Parkausweis erhalten:
- Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG)
- Blinde (Merkzeichen Bl)
- Contergangeschädigte (d. h. Personen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie) und Personen mit vergleichbaren Beeinträchtigungen (z. B. Amputation beider Arme)
- Personen mit vorübergehender außergewöhnlicher Gehbehinderung (z. B. bei Bein im Gips nach kompliziertem Bruch) können eine befristete Ausnahmegenehmigung erhalten, wenn sie der Straßenverkehrsbehörde eine fachärztliche Bescheinigung über die vorübergehende außergewöhnliche Gehbehinderung vorlegen. Ein vorhergehender Antrag beim Versorgungsamt ist in diesem Fall nicht erforderlich. Handelt es sich hingegen um eine dauernde außergewöhnliche Gehbehinderung, dann genügt eine ärztliche Bescheinigung nicht als Nachweis.
(Quelle: Zentrum Bayern Familie und Soziales in Augsburg)
Folgende Personen können einen orangefarbenen Parkausweis erhalten:
- Schwerbehinderte Menschen, die allein für die Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) einen GdB von wenigstens 80 und die Merkzeichen G und B zuerkannt bekommen haben
- Schwerbehinderte Menschen, die allein für die Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) einen GdB von wenigstens 70 zuerkannt bekommen haben und gleichzeitig durch Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane, die wenigstens einen GdB von 50 bedingen, beeinträchtigt sind sowie die Merkzeichen G und B erhalten haben.
- Personen mit Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa mit Einzel-GdB 60
- Personen mit Doppelstoma (künstlicher Darmausgang und künstliche Harnableitung nach außen) mit Einzel-GdB 70
(Quelle: Zentrum Bayern Familie und Soziales in Augsburg)
Diesen Parkausweis können aufgrund einer bayerischen Sonderregelung die oben unter den Nummern 1 und 2 genannten Personen, die einen orangefarbenen Parkausweis bekommen können, zusätzlich erhalten. Damit können sie in Bayern besondere Rechte geltend machen.
(Quelle: Zentrum Bayern Familie und Soziales in Augsburg)