
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am Montag, 21.02.2011 beschlossen einen Bebauungsplan (A 52 - östliche Floßergasse) aufzustellen.
Der Geltungsbereich des Innenbereichsbebauungsplans wird begrenzt im Norden und Osten von dem Franziskanerplatz (Fl. Nr. 3183) mit Altem Friedhof und Franziskanerkloster, im Süden und Westen von der Bebauung der Lechvorstadt bzw. der Floßergasse und der Spitalgasse. Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke bzw. Teilflächen der Grundstücke mit der Fl. Nr.: 287/1, 290, 290/2, 290/3, 291/2 und 291/3 der Gemarkung Füssen. Das Plangebiet weist eine Größe von ca. 0,4 ha auf.
Der Bau- Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen hat am 08.11.2011 dem Entwurf des Bebauungsplans zugestimmt und den Billigungsbeschluss gefasst. Somit kann das Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingeleitet werden.
Der Entwurf des Bebauungsplans A 52 – östliche Floßergasse mit Planzeichnung, Satzung und Begründung jeweils in der Fassung vom 08.11.2011 lag in der Zeit vom Dienstag, 22.11.2011 bis einschließlich Freitag, 23.12.2011 im Rathaus der Stadt Füssen, Lechhalde 3, 87629 Füssen, im Flur des ersten Obergeschosses während der Öffnungszeiten, Montag bis Donnerstag, 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr und Freitag, 8.30 bis 11.30 Uhr nach § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
amtliche Bekanntmachung in der Allgäuer Zeitung - Füssener Blatt vom 11.11.2011 (PDF 24 KB)
Amtliche Bekanntmachung Aushang im Bürgerbüro vom Freitag, 11.11.2011 bis Freitag, 23.12.2011 (PDF 28 KB)
Planzeichnung (PDF 1,4 MB)
Satzung und Begründung (PDF 270 KB)
Herr Armin Angeringer
Rathaus, Zimmer A.107
Stadt Füssen
Bauamt
Lechhalde 3
87629 Füssen
Tel. 08362/903-151
Fax 08362/903-204
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