Mit Antrag einer Stadtratsfraktion vom 02.03.2008 Nr. 298 und aufgrund des Vorschlags der Verwaltung, gestützt auf das Umfrageergebnis einer Fachfirma, wurde der Betrieb des Kurhauses unter städtischer Regie zum 01.09.2005 eingestellt. Begründet wurde dieser Fraktionsantrag damit, daß der Bayerische Kommunale Prüfungsverband der Stadt Füssen die Kürzung der freiwilligen Leistungen empfohlen hat. Dies hat der Stadtrat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.04.2005 mit 16:4 Stimmen beschlossen.
Das Kurhaus wurde in den Jahren 1975 bis 1977 gebaut. Nach nur 28 Jahren Betriebszeit, mußte es nach der geschilderten Situation im Jahr 2005 geschlossen werden. In den ersten Jahren nach der Schließung bemühte sich die Stadt Füssen einen Betreiber zur Weiterführung zu finden. Verschiedene Konzepte wurden vorgestellt, jedoch scheiterten diese an der Umsetzung. Aufgrund des mittlerweile baufälligen Zustands bleibt nur noch der Abriß des Gebäudes und nach einer neuen Nutzung des Areals zu suchen.
Für das Kurhausareal erfolgt eine europaweite Ausschreibung.
Die Stadt Füssen (14.500 Einwohner; 800 – 1200 m) liegt direkt an der Grenze zu Österreich im südlichen Allgäu. Füssen ist ein international bekannter Urlaubs- und Kurort am Kreuzungspunkt der „Romantischen Straße“ mit der „Deutschen Alpenstraße“. In unmittelbarer Umgebung befin-den sich unter anderem die Königsschlösser Neuschwanstein und Hohenschwangau.
Das zur Veräußerung stehende Kurhausareal mit knapp 25.000 m² befindet sich im Osten der Stadt Füssen. Das auf dem Areal befindliche Kurhaus wurde in den Jahren 1975 bis 1977 gebaut und musste im Jahr 2005 geschlossen werden. Mittlerweile ist das Kurhaus baufällig und es bleibt nur noch der Abriss des Gebäudes.
Die Stadt Füssen sucht deshalb einen Entwickler und Investor, der die städtischen Grundstücksflächen erwirbt und das Kurhausareal einer attraktiven Nutzung zuführt.
Der Investor soll auf dem Kurhausareal ein attraktives Nutzungs- und Bebauungskonzept verwirklichen. Angestrebt wird eine städtebaulich und architektonisch ansprechende Entwicklung des Areals und damit eine Steigerung der Attraktivität der Stadt Füssen.
Bewerber müssen zwingend folgende Kompetenzfelder abdecken und entsprechende Nachweise in Form von Referenzen führen:
Gesucht wird ein Partner, der ein den Anforderungen der Stadt entsprechendes Nutzungs- und Bebauungskonzept für das Kurhausareal vorbereitet und umsetzt. Die Aufgabe ist in enger Abstimmung mit der Stadt zu erarbeiten. Im Einzelnen sind folgende Tätigkeiten vorgesehen:
Es werden Kenntnisse und Erfahrungen in den Bereichen Planung, Bau, Finanzierung und Vermarktung bzw. Betrieb von vergleichbaren Nutzungs- und Bebauungskonzepten erwartet. Besonderen Wert wird auf die Fähigkeit zur erfolgreichen Umsetzung von integrierten Lösungen unter Berücksichtigung vorhandener Stadtstrukturen gelegt. Näheres ergibt sich aus den Bewerbungsunterlagen.
Die Stadt Füssen bietet ein ausführliches Exposé in 31 Seiten kostenlos unter der unten angegebenen angegebenen eMail-Adresse zum Versand an. Informieren Sie sich über Füssen und die Region des Füssener Lands in Bezug auf Tourismus, Industrie, Zahlen, Daten, Fakten und das Kurhausareal selbst. Bitte beachten Sie, daß das Exposé nur bei Teilnahme am Bewerbungsverfahren versandt wird!
Für Bewerbungen ist zwingend das auf Anforderung übersandte Bewerbungsformular zu verwenden.
Die Bewerbungsformulare sowie ergänzende Informationen über die Stadt Füssen, das Kurhausareal und das Verfahren können ab dem 11.04.2011 bei der KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH unter der eMail-Adresse kurhausareal-fuessen@kpmg.de angefordert werden.
Hinweis: Dies ist ein Investorenauswahlverfahren und kein Vergabeverfahren.
Für weitere Informationen zur Liegenschaft steht Ihnen die Stadt Füssen - Liegenschaften -, Lechhalde 3, 87629 Füssen, Tel. + 49-8362-903-176, Fax +49-8362-903-211 gerne zur Verfügung.
Rückfragen zum Verfahren sind an die KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Rechtsanwalt Arnd Bühner oder Rechtsanwalt Christoph Herrmann, Maxtorgraben 13, 90409 Nürnberg, Tel. +49-911-8009299-11 zu richten.
Neben dem Exposé soll ein Informationsmemorandum interessierten Bewerbern ein erster Überblick über das Investorenauswahlverfahren für die Veräußerung des Kurhausareals verschafft werden. Des Weiteren wird der Ablauf des Investorenauswahlverfahrens beschrieben.
Weitergehende Informationen werden den nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens ausgewählten Bewerbern in Form einer ausführlichen Aufgabenbeschreibung mit der Aufforderung zur Teilnahme am Wettbewerblichen Dialog zur Verfügung gestellt.
Für die Vergabe dieses Auftrags wird ein allgemeines und bedingungsfreies Bietverfahren nach der Mitteilung der Kommission betreffend Elemente staatlicher Beihilfe bei Verkäufen von Bauten oder Grundstücken durch die öffentliche Hand (ABl. EG v. 10.07.1997, 97/C 209/03) durchgeführt. Es han-delt sich nicht um ein Vergabeverfahren.
Während des Investorenauswahlverfahrens können verfahrensrelevante Fragen ausschließlich per eMail gestellt werden. Dazu steht die eMail-Adresse kurhausareal-fuessen@kpmg.de zur Verfügung. Verfahrensrelevante Fragen und Antworten werden allen Verfahrensbeteiligten mitgeteilt.
Das Verfahren wurde am 08.04.2011 und 13.04.2011 in der Süddeutschen Zeitung, am 09.04.2011 in der Allgäuer Zeitung veröffentlicht sowie am 07.04.2010 zur Veröffentlichung im Supplement zum EU-Amtsblatt abgesendet und damit europaweit bekannt gemacht. Interessierte Bewerber wurden zur Abgabe einer Bewerbung aufgefordert.
Auf Grund eines vorgeschalteten Interessenbekundungsverfahrens wählt die Stadt Füssen diejenigen Bewerber aus, mit denen sie einen Wettbewerblichen Dialog durchführen wird. Die Stadt Füssen beabsichtigt, mindestens drei und höchstens fünf Bewerber zur Teilnahme am Wettbewerblichen Dialog aufzufordern.
Sollten mehr als fünf Bewerber geeignet sein, werden unter den geeigneten Bewerbern die Bewerber, die zur Teilnahme am wettbewerblichen Dialog aufgefordert werden, mittels einer Bewertungsmatrix ausgewählt.
Die Bewerbung einschließlich sämtlicher Unterlagen zum Antrag ist vom Bewerber spätestens bis zum 13. Mai 2011, 12:00 Uhr bei der KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH entweder
Maßgebend ist dabei nicht der Poststempel oder die Versendung der E-Mail, sondern der Eingang der Bewerbung bei der oben genannten Kontaktstelle.
Bewerbungen sind in deutscher Sprache einzureichen.
Für die Bewerbung und die damit vorzulegenden Unterlagen wird von Seiten der Stadt Füssen keine Vergütung gewährt.
Die ausgewählten Bewerber werden nach Abschluss der Interessenbekundung zur Teilnahme an einem Wettbewerblichen Dialog aufgefordert. Im Rahmen des Wettbewerblichen Dialoges müssen die Teilnehmer die von der Stadt Füssen in einer Aufgabenbeschreibung formulierten Inhalte in schriftliche und zeichnerische Lösungsvorschläge umsetzen. Ziel des wettbewerblichen Dialoges ist es, den Lösungsvorschlag zu ermitteln, durch welchen die Ziele der Stadt Füssen am besten erreicht werden können.
Die Stadt Füssen trägt dafür Sorge, dass alle Bewerber beim Wettbewerblichen Dialog gleich behandelt werden. Insbesondere erfolgt keine diskriminierende Weitergabe von Informationen, durch die bestimmte Bieter gegenüber anderen Bietern begünstigt werden könnten. Die Stadt Füssen behält sich vor, ausgewählte Lösungsvorschläge am Ende des Wettbewerblichen Dialoges gegebenenfalls anonymisiert der Öffentlichkeit vorzustellen.
Die Stadt Füssen wird das Verfahren in verschiedenen aufeinander folgenden Phasen abwickeln, um so die Zahl der im Wettbewerblichen Dialog zu erörternden Lösungen anhand der in der Aufgabenbeschreibung genannten Auswahlkriterien zu verringern. Die Auftraggeberin setzt den Wettbewerblichen Dialog fort, bis sie die Lösung oder die Lösungen ermitteln kann, mit denen ihre Bedürfnisse und Anforderungen erfüllt werden können.
Den Teilnehmern des Wettbewerblichen Dialogs, die einen Vorschlag für eine Gesamtlösung vorgelegt haben, der den Anforderungen der Aufgabenbeschreibung entspricht, zahlt die Stadt Füssen (ausschließlich) einen pauschalen Aufwendungsersatz.
Nach Abschluss der Dialogphasen und entsprechender Information der Teilnehmer werden diese aufgefordert, auf der Grundlage ihrer jeweiligen Lösungsvorschläge und des hieraus entwickelten Gesamtlösungsvorschlages ihr endgültiges Angebot einzureichen. Anhand der entwickelten Auswahlkriterien werden die Angebote gewertet.
Europaweite Veröffentlichung des Verfahrens: | 08./09.04.2011 |
Frist zur Einreichung der Bewerbungen (Ausschlussfrist): | 13.05.2011 (12:00 Uhr) |
Übersendung der Aufgabenbeschreibung: | 19.05.2011 |
Kolloquium: | 06.06.2011 |
Dialogphase 1 (Städtebau/Architektur): | 13./14.12.2011 |
Dialogphase 2 (Wirtschaftlichkeit/Funktionalität): | |
Dialogphase 3 (Recht/Verträge): | |
Aufforderung zur Abgabe endgültiger Angebote: | |
Angestrebter Vertragsschluss (Einräumung von Exklusivität): |
Stadt Füssen
Liegenschaften
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87629 Füssen
Rathaus, Zimmer Nr. A.110
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Fax 08362/903-211
Kontaktformular
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Montag bis Donnerstag
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und nach Vereinbarung
KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechtsanwalt Arnd Bühner
Rechtsanwalt Christoph Herrmann
Maxtorgraben 13
90409 Nürnberg
Tel.: +49-911-8009299-11
eMail: kurhausareal-fuessen@kpmg.de