Der Stadtrat hat am 03.05.2011 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan N 50 - Theresienhof gefasst. Gleichzeitig mit der Aufstellung des N 50 – Theresienhof wird der einfache Bebauungsplan A 32 V aufgehoben. Es wird das Verfahren der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB im vereinfachten und beschleunigten Verfahren angewendet. Gleichwohl wurde eine frühzeitige Öffentlichkeitsinformationsveranstaltung am 27.07.2011 im Haus der Gebirgsjäger und mit Schreiben vom 08.08.2011 und Termin 02.09.2011 eine Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Die speziellen Untersuchungsergebnisse und Gutachten und der Entwurf des Bebauungsplanes liegen vor. Der Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 04.10.2011 mit einer Umplanung zur Akzentuierung des Eingangsbereichs beschäftigt und dieser Fassung Zustimmung erteilt. Nunmehr kann der Billigungsbeschluss gefasst und das Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
Der Stadtrat nahm am 26.10.2011 die vorgetragenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentliche Belange mit den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und billigte den von der Verwaltung vorgelegten Entwurf des Bebauungsplanes N 50 – Theresienhof, mit dem gleichzeitig der einfache Bebauungsplan A 32 V aufgehoben wird, bestehend aus dem Satzungstext mit den textlichen Festsetzungen, der Bebauungsplanzeichnung und der Begründung jeweils in der Fassung vom 25.10.2011 für die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die nochmalige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.
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Chronologie des Bebauungsplans
Der Planungsentwurf, bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Begründung jeweils in der Fassung vom 25.10.2011, lag in der Zeit von Dienstag, 08.11.2011 bis einschließlich Donnerstag, den 08.12.2011 im Rathaus der Stadt Füssen, Lechhalde 3, 87629 Füssen, im Flur des ersten Obergeschosses während der Öffnungszeiten, Montag bis Donnerstag, 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr und Freitag, 8.30 bis 11.30 Uhr nach § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Amtliche Bekanntmachung veröffentlicht in der Allgäuer Zeitung – Füssener Blatt Nr. 250 vom Samstag, 29.10.2011 (PDF 24 KB)
Amtliche Bekanntmachung Aushang im Bürgerbüro vom Montag, 31.10.2011 bis Donnerstag 08.12.2011 (PDF 87 KB)
Planzeichnung (PDF 1,5 MB)
Satzung (PDF 81 KB)
Begründung (PDF 777 KB)
Vorprüfung UVPG (PDF 50 KB)
Schalltechnische Untersuchung vom 24.10.2011 (PDF 2,1 MB)
Schalltechnische Untersuchung vom 13.09.2010 (PDF 3 MB)
Verkehrsuntersuchung September 2011 (PDF 5,3 MB)
Verkehrsuntersuchung Schleppkurven (PDF 2 MB)
Verkehrsuntersuchung April 2008 (PDF 3 MB)
Verkehrsuntersuchung Signaltechnische Unterlagen
(582 KB)
Herr Armin Angeringer
Rathaus, Zimmer A.107
Stadt Füssen
Bauamt
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87629 Füssen
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