Fußgängerzone: Anwohner mit Stellplatz od. Garage, Firmen mit kurzzeitigen Baustellen innerhalb der FGZ, mündliche Genehmigungen für einmalige Fahrt oder Kurzaufenthalt (z. B. behinderte Personen zu Arztpraxen, Montagefahrzeuge, etc.), eilige Arzneimittel, Befreiung von Tonnagenbegrenzung für FGZ oder andere Bereiche wie Bad Faulenbach,
gesperrte Wege: Ausnahmegenehmigungen zum Befahren gesperrter Wege (z. B. Fischereiaufsicht, tourist. Zwecke wie Film- oder Fotoaufnahmen u. ä.),
Nachtfahrverbot: Ausnahmegenehmigungen für Sonderregelungen wie Nachtfahrverbot im Altstadtbereich,
zeitl. begrenzte Straßensperrungen.
Erteilung der Genehmigungen für Baufirmen,
Straßensperrungen (Voll-halbseitige Sperrung, Gehwegsperrung etc.),
Erstellung von Regelplänen (Umleitungsbeschilderungen ggf. Amtl. Bekanntmachung an Presse), Baustellenkontrolle (Beschilderung, Gefahrenpunkte, Umleitungsführung, etc.).
Hier können Sie den Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen (nach §45 StVO) herunterladen.
Anordnungen von Verkehrszeichen, Markierungen, Parkierungseinrichtungen etc.
Vorschriften, Anforderungen, Beantragung, Gebühren
Plakatiergenehmigungen gem. Plakatierverordnung, Festsetzung u. Abrechnung der Gebühren.
Plakatierverordnung
Anlage
Vorgaben für die Anbringung der Veranstaltungstermine (PDF 72 KB)
Altstadtplakette und Sonderausweis
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