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Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen.
Formular Anzeige einer öffentlichen Vergnügung nach Art. 19 Abs. 1 LStVG (PDF-Dokument)
Weitere Verordnungen und Satzungen für den Bereich öffentliche Sicherheit und Ordnung können Sie in unserem Ortsrecht einsehen; weiter zum Ortsrecht
Kontakt:
Herr Gmeiner
Tel. 08362/903-115