Bitte beachtet aktuelle Programmhinweise.
Die Offene Kinder- und Jugendarbeit richtet sich nach § 11 SGB VIII an alle jungen Menschen. Das sind gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 4 SGB VIII alle Personen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. Einrichtungen der OKJA sind Jugendfreizeitstätten, Jugendzentren und Kinder- und Jugendtreffs sowie weitere offen angebotene Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen, unabhängig von ihrer Trägerschaft.
Offene Jugenarbeit bietet jungen Menschen vielfältige Angebote und Aktivitäten, die sich an ihren Interessen, Bedürfnissen und Lebenslagen orientieren. Diese Angebote sind freiwillig, niedrigschwellig und in der Regel kostenfrei zugänglich, ohne dass eine feste Mitgliedschaft erforderlich ist. Hier ist eine Übersicht der typischen Angebote in der offenen Jugendarbeit.
Zielsetzung in der offenen Jugendarbeit
Thekendienst:
Neben unseren festen Mitarbeitern sind zwischen vier und acht ehrenamtliche Jugendliche im Thekendienst tätig, die für eine geringe Aufwandsentschädigung einmal pro Woche die Theke betreuen sowie Essen und Getränke zubereiten.
Bei Interesse - einfach melden!!!