Hausakteneinsicht

Bauakten von laufenden Verfahren oder abgeschlossene (archivierte) Verfahrensakten können von auskunftsberechtigten Personen eingesehen werden.

Die Hausakteneinsicht umfasst alle zu einer Bauakte gehörenden Schriftstücke und Zeichnungen (insbesondere die Baugenehmigung, die genehmigten Baupläne, Baubeschreibung etc.), die im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben entstanden sind.

Voraussetzungen

Ein Anspruch auf Akteneinsicht besteht, wenn die Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung von rechtlichen Interessen erforderlich ist. Aktenteile, an deren Einsicht kein rechtliches Interesse besteht, sind nicht von der Akteneinsicht umfasst.

Ein rechtliches Interesse liegt beim Bauherrn regelmäßig vor. Auch Nachbarn haben regelmäßig einen Anspruch auf Akteneinsicht. Dieser entfällt allerdings dann, wenn ein Nachbar seine Zustimmung zu einem Bauvorhaben erteilt hat.

Nach Abschluss eines Baugenehmigungsverfahrens besteht kein Anspruch mehr auf Akteneinsicht.

Die Stadt Füssen kann bei berechtigtem Interesse aber Akteneinsicht gewähren. Ein solches berechtigtes Interesse kann beispielsweise vorliegen bei einem Eigentümer eines Grundstücks, der sich über die Baugenehmigungssituation informieren will.

Verfahrensablauf

Die Akteneinsicht ist bei der Stadt Füssen schriftlich zu beantragen. Der Antrag ist formlos per E-Mail an bauamt@stadt-fuessen.de oder postalisch an die Stadt Füssen, Lechhalde 3, 87629 Füssen zu senden.

Im Antrag müssen Sie,

  • das betreffende Grundstück (Adresse, Flurnummer),
  • einen Eigentumsnachweis (z.B. Grundbuchauszug, Kaufvertrag, Personalausweis),
  • ggf. eine Vollmacht des Eigentümers,
  • ggf. Vollmacht der Hausverwaltung oder der Eigentümergemeinschaft,
  • eine Rechnungsadresse,
  • sowie das berechtigte Interesse nennen. (Das berechtigte Interesse ist nicht anzugeben, wenn dieses offensichtlich vorliegt, beispielsweise beim Eigentümer des Grundstücks.)

Einsicht in die Akte erhalten Sie mittels eines Links zu PDF-Dateien oder in den Amtsräumen der allgemeinen Bauverwaltung der Stadt Füssen.

Kosten

Die Auskünfte aus den Bauakten sind gebührenpflichtig. Die Gebühr ergibt sich aus der städtischen Kostensatzung (€15/h Stand: April 2026).

Aufgrund der Vielzahl an anfallenden Anträgen kann es zu einer längeren Bearbeitungszeit führen.