Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschloss am 10.10.2023 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan W 86 E – Füssen West im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufzustellen (Aufstellungsbeschluss). Ziel ist die Beibehaltung oder Ansiedlung dauergenutzter Wohnungen in der Innenstadt zu sichern. Betriebe des Beherbergungsgewerbes und sonstige nicht störende Gewerbebetriebe im Sinne von § 13a Baunutzungsverordnung – BauNVO (Ferienwohnungen) sind deshalb künftig auszuschließen, da sie der Hauptgrund für die Verdrängung dauergenutzter Wohnungen sind. Auszuschließen sind auch Vergnügungsstätten. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 11.10.2023 durch Aushang gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Bekanntmachung Aushang (PDF) im Schaukasten am Eingang des Rathauses Füssen in der Zeit vom Mittwoch, 11.10.2023 bis Montag, 13.11.2023

Veränderungssperre (Verlängerung)

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschloss am 09.09.2025 in öffentlicher Sitzung zur Sicherung der Planung des aufzustellenden, einfachen Bebauungsplans W 86 E – Füssen West die im Entwurf ausgearbeitete und vorgelegte Verlängerung der Veränderungssperre als Satzung. Die Veränderungssperre wurde am 09.10.2025 ortsüblich bekannt gemacht.

Amtliche Bekanntmachung (PDF)
Satzung (PDF)


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