Stellplätze

Die Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen besteht nach Art. 47 Bayerische Bauordnung (BayBO). Die Gemeinden können nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 2 BayBO durch Satzung Festsetzungen zur Errichtung von Stellplätzen erlassen.

In verschiedenen, neueren Bauleitplänen hat die Stadt Füssen bereits Festsetzungen zur Errichtung von Stellplätzen erlassen. Für das weitere, gesamte Stadtgebiet gilt die unten stehende Satzung mit den Richtzahlen.

Stellplatzsatzung Stand 05.06.2025

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschloss in der Sitzung am 06.05.2025 den Erlass der Satzung über den Nachweis, die Herstellung und die Ablösung von Stellplätzen (Stellplatzsatzung) entsprechend des zur Sitzung am 06.05.2025 vorgelegten Entwurfs unter Berücksichtigung der geänderten gesetzlichen Anforderungen. Die Stellplatzsatzung trat am 05.06.2025 in Kraft.

Stellplatzsatzung (PDF)