Inkrafttreten am 19.07.2024
Der Planungs- Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschloss am 07.05.2024 in öffentlicher Sitzung nach Kenntnisnahme der Stellungnahmen und Abwägung den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 77 – Vorderer Galgenbichl in der Fassung vom 07.05.2024 als Satzung.
Amtliche Bekanntmachung (PDF)
Planzeichnung (PDF)
Satzung und Begründung (PDF)
Umweltbericht (PDF)
Vorhaben- und Erschließungsplan (PDF)
Zusammenfassende Erklärung (PDF)
Mit Bescheid vom 02.07.2024, Geschäftszeichen 40-6100-13/22, genehmigte das Landratsamt Ostallgäu gemäß § 6 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) die von der Stadt Füssen am 07.05.2024 beschlossene 47. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus den Planzeichnungen, Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 07.05.2024. Mit der Bekanntmachung am 08.07.2024 wurde die 47. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Füssen wirksam.
Amtliche Bekanntmachung (PDF)
Planzeichnung (PDF)
Begründung (PDF)
Umweltbericht (PDF)
Zusammenfassende Erklärung (PDF)