Aufstellungsbeschluss:
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschloss am 05.12.2023 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan N 89 E – Am Ziegelberg Ost im unten dargestellten Geltungsbereich im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufzustellen (Aufstellungsbeschluss). Ziel ist die Beibehaltung oder Ansiedlung dauergenutzter Wohnungen in der Innenstadt zu sichern. Betriebe des Beherbergungsgewerbes und sonstige nicht störende Gewerbebetriebe im Sinne von § 13a Baunutzungsverordnung – BauNVO (Ferienwohnungen) sind deshalb künftig auszuschließen, da sie der Hauptgrund für die Verdrängung dauergenutzter Wohnungen sind.
Amtliche Bekanntmachung (PDF) Aushang im Schaukasten am Eingang des Rathauses Füssen in der Zeit vom Donnerstag, 07.12 2023 bis Montag, 08.01.2024
Veränderungssperre (Verlängerung):
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschloss am 02.12.2025 in öffentlicher Sitzung zur Sicherung der Planung des aufzustellenden, einfachen Bebauungsplans N 89 E – Am Ziegelberg Ost die im Entwurf ausgearbeitete und vorgelegte Verlängerung der Veränderungssperre als Satzung. Die Veränderungssperre gilt für den im Lageplan der Satzung dargestellten Bereich des aufzustellenden einfachen Bebauungsplans N 89 E – Am Ziegelberg Ost.
Die Veränderungssperre wurde am 04.12.2025 durch öffentlichen Aushang ortsüblich bekannt gemacht.