Aufstellungsbeschluss:
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschloss am 09.06.2026 in öffentlicher Sitzung den einfachen Bebauungsplan N 92 E – Theresienstraße und Umgebung im unten dargestellten Geltungsbereich aufzustellen (Aufstellungsbeschluss).
Ziel der Planung ist die Beibehaltung oder Ansiedlung dauergenutzter Wohnungen zu sichern. Betriebe des Beherbergungsgewerbes und sonstige nicht störende Gewerbebetriebe im Sinne von § 13a Baunutzungsverordnung – BauNVO (Ferienwohnungen) und Zweitwohnsitze sind deshalb künftig auszuschließen, da sie der Hauptgrund für die Verdrängung dauergenutzter Wohnungen sind. Auszuschließen sind auch Wettannahmestellen und Vergnügungsstätten.
Veränderungssperre
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschloss am 09.06.2026 in öffentlicher Sitzung zur Sicherung der Planung des aufzustellenden, einfachen Bebauungsplans N 92 E - Theresienstraße und Umgebung die im Entwurf ausgearbeitete und vorgelegte Veränderungssperre als Satzung. Die Veränderungssperre wurde am 11.06.2026 ortsüblich bekannt gemacht.