Inkrafttreten: 13.05.2019
Bebauungsplanzeichnung (PDF)
Satzung (PDF)
Begründung (PDF)
Umweltbericht (PDF)
Hydrologisches / Geologisches Gutachten (PDF)
Hydrogeologische Stellungnahme (PDF)
Zusammenfassende Erklärung (PDF)
Bestandsplan Erschließung (PDF)
31. Änderung des Flächennutzungsplans
Unter Berücksichtigung der vorstehenden Abwägungsbeschlüsse stellt der Stadtrat der Stadt Füssen die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, jeweils in der Fassung vom 26.03.2019, fest (= Feststellungsbeschluss).
Mit Bescheid vom 30.04.2019, Aktenzeichen IV.6100.0/2 (PDF 500 KB) hat das Landratsamt Ostallgäu die 31. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Füssen für das Gebiet im Bereich des Bebauungsplans O 65 – Weidach Nord genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wurde am 13.05.2019 gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die 31. Änderung wirksam.
Amtliche Bekanntmachung in der Allgäuer Zeitung – Füssener Blatt vom Montag, 13.05.2019 (PDF)
Amtliche Bekanntmachung Aushang im Bürgerbüro von Montag, 13.05.2019 bis Freitag, 14.06.2019 (PDF)
Planzeichnung (PDF)
Begründung mit Umweltprüfung (PDF)
Zusammenfassende Erklärung (PDF)