Erneute Beteiligung:
Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 23.05.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans S 55 „Mühlbachgasse“ beschlossen. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte im Zeitraum vom 14.11.2023 bis 15.12.2023. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte im Zeitraum vom 19.04.2024 bis 24.05.2024. Eine erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte im Zeitraum vom 31.07.2024 bis 16.09.2024.
In der Sitzung vom 28.01.2025 hat der Stadtrat den weiter geänderten Entwurf zum Bebauungsplan S 55 „Mühlbachgasse“ in der Fassung vom 28.01.2025 gebilligt.
Der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 28.01.2025 wird in der Zeit vom Mittwoch, 12.02.2025 bis Montag, 17.03.2025 hier veröffentlicht.
Amtliche Bekanntmachung (PDF)
Dateninformationsblatt (PDF)
Planzeichnung Änderungsmodus (PDF)
Textliche Festsetzungen Änderungsmodus (PDF)
Begründung Änderungsmodus (PDF)
Vorprüfung des Einzelfalls (PDF)
Prüfung schalltechnischer Belange (PDF)
Relevanzprüfung im Rahmen der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (PDF)
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (PDF)
Retentionsraumausgleich (PDF)
Städtebaulicher Ausführungsvertrag (PDF)
Stellungnahmen (PDF)
Aufstellungsbeschluss:
Der Stadtrat der Stadt Füssen beschloss am 23.05.2023 in öffentlicher Sitzung für das im vorgelegten Plan dargestellte Gebiet einen qualifizierten Bebauungsplan aufzustellen (Aufstellungsbeschluss). Ziel der Planung ist das im vorgelegten Masterplan dargestellte Konzept festzusetzen. Die Stellungnahme von Füssen Tourismus und Marketing vom 20.05.2023 ist inhaltlich bei der weiteren Planung zu berücksichtigen.
Aufstellungsbeschluss (PDF)
Amtliche Bekanntmachung (PDF) Aushang im Schaukasten am Eingang des Rathauses Füssen in der Zeit vom Freitag, 16.06.2023 bis Montag, 17.07.2023
Ziel ist es, das Areal unter Berücksichtigung des Denkmal-, Natur- und Immissionsschutzes in ein innovatives, nachhaltiges und zukunftsfähiges Urbanes Stadtquartier mit einer vitalen Mischung an Nutzungen zu transformieren. Um diese Entwicklung zu ermöglichen, dabei die städtebauliche Ordnung sowie nachhaltige Entwicklung zu gewährleisten und verkehrliche, grünordnerische, denkmalschutzrechtliche sowie immissionsschutzrechtliche Belange zu berücksichtigen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans gem. § 1 Abs. 3 BauGB erforderlich.