Inkrafttreten: 20.03.2024
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschloss in öffentlicher Sitzung am 10.10.2023 den Bebauungsplan „Brand-Mühlbach“ nach § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung 10.10.2023 als Satzung.
Dieser Beschluss wurde am 20.03.2024 gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Amtliche Bekanntmachung Aushang im Schaukasten am Rathaus vom Mittwoch, 20.03.2024 bis Montag, 22.04.2024
Text (PDF)
Planzeichnung (PDF)
Umweltbericht (PDF)
Zusammenfassende Erklärung (PDF)
Der Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen fasste am 10.10.2023 in öffentlicher Sitzung den Feststellungsbeschluss für die 38. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Füssen im Bereich des Bebauungsplans „Brand-Mühlbach“.
Mit Schreiben vom 07.03.2024, Geschäftszeichen 40-6102.01-57/20, teilte das Landratsamt Ostallgäu mit, dass nachdem die Genehmigung nicht innerhalb der nach § 6 Abs. 4 Satz 1 BauGB (Baugesetzbuch) gesetzten Frist erfolgte, die Genehmigung als erteilt gilt (§ 6 Abs. 4 Satz 4 BauGB). Die Genehmigungsfiktion steht rechtlich der Erteilung der Genehmigung gleich.
Die Genehmigungsfiktion wurde am 19.03.2024 gemäß § 6 Abs. 5 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung wird die 38. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Füssen wirksam.
Amtliche Bekanntmachung Aushang im Schaukasten am Rathaus vom Dienstag, 19.03.2024 bis Freitag, 19.04.2024 (PDF)
Text (PDF)
Planzeichnung (PDF)
Umweltbericht (PDF)
Zusammenfassende Erklärung (PDF)