Inkrafttreten: 28.04.2023
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschloss in öffentlicher Sitzung am 03.05.2022 den Bebauungsplan Weißensee – Strandbad nach § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 03.05.2022 als Satzung. Der Satzungsbeschluss wurde am 28.04.2023 öffentlich bekannt gemacht.
Bekanntmachung (PDF)
Bebauungsplanzeichnung (PDF)
Satzung (PDF)
Begründung (PDF)
Zusammenfassende Erklärung (PDF)
Mit Bescheid vom 21.12.2022, Aktenzeichen 40-6100-17/20 hat das Landratsamt Ostallgäu die 32. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Füssen genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wurde am 04.01.2023 gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wurde die 32. Änderung des Flächennutzungsplans wirksam.