Weißensee - Schwarzenbach Feriensiedlung

Die ehemalige Gemeinde Weißensee hatte 1960 einen Bebauungsplan für den Bereich Schwarzenbach aufgestellt.
(Bebauungsplan des Architekten Wittek vom 24.09.1960 erg. 30.09.1960 und 15.10.1960).

Das Landratsamt geht davon aus, dass dieser Bebauungsplan für die Feriensiedlung Weißensee – Schwarzenbach – nicht mehr auffindbar ist.

Aufgrund der Baugenehmigungen als Ferienhäuser und der derzeitigen tatsächlichen Nutzung ist gemäß § 34 BauGB von einer Feriensiedlung auszugehen.
In derartigen Baugebieten, die in erster Linie der Erholung dienen, sind Wohnsitze und Dauerwohnsitze ausgeschlossen.

Die Nutzung der Ferienwohnhäuser (10) müssen rein touristisch sein, beziehungsweise auf Dauer durch Erholungssuchende im ständigen Wechsel bewohnt werden.

Die auf Dauer angelegte Vermietung der Freizeitwohneinheiten an einen wechselnden Personenkreis gehört zur Zweckbestimmung der Feriensiedlung.
Insbesondere Zweitwohnsitze, Dauerwohnsitze entsprechen diesem Charakter nicht.

Nutzungsänderungen von der Nutzung eines Ferienhauses zur Nutzung als Eigenheim oder Dauerwohnsitz oder als sonstige Wohnnutzung sind daher nach Auffassung des Landratsamtes genehmigungspflichtig.

Im vorliegenden Fall ist davon auszugehen, dass es sich um eine Feriensiedlung (Ferienhausgebiet) handelt.



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