Bis zum 15. November können Füssener Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine und Institutionen Ehrenamtliche vorschlagen, die das Ehrenzeichen der Stadt Füssen als Anstecknadel verliehen bekommen sollen. Alle eingereichten Vorschläge sind schriftlich zu begründen. Die Vorschläge müssen die Person, die Gruppe oder das Projekt genau bezeichnen und eine kurze Begründung enthalten, zu den Voraussetzungen s. Infokasten unten.

Der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss entscheidet über die Verleihung an eine Person in nichtöffentlicher Sitzung, die Ehrenzeichen werden in einem feierlichen und würdigen Rahmen verliehen.

Vorschläge können bis zum 15. November postalisch oder per E-Mail bei der Stadt Füssen eingereicht werden (Stadtverwaltung@stadt-fuessen.de / Stadt Füssen, Lechhalde 3, 87629 Füssen)

Voraussetzungen für die Verleihung sind:

  • Die zu ehrende Persönlichkeit hat sich langjährig oder in besonderer Weise ehrenamtlich in der örtlichen Gemeinschaft verdient gemacht. Dies kann sowohl in einem Verein oder einer Institution, aber auch als Einzelperson geschehen sein.
  • Die/ Der für eine Ehrung Vorgeschlagene zeichnet sich auch nach ihrem/seinem sonstigen Verhalten und ihrer/ seiner sonstigen Einstellung aus.
  • Der Verein oder die Institution, in dem die Person engagiert ist, befindet sich in der Stadt Füssen bzw. das Engagement findet in der Stadt Füssen statt.
  • Der Einsatz erfolgt unentgeltlich, gemeinnützig und ohne wirtschaftliches oder berufsständisches Interesse.