laufende Baumaßnahmen

Seit 2022 wird die Grund- und Mittelschule in großem Umfang saniert und umgebaut.

 

Allgemeine Informationen zur Erschließung:
Für das Gebiet setzt der rechtskräftige Bebauungsplan „O 75 – Weidach Nordost 2“ die planungsrechtlichen Vorschriften und Anforderungen für die verkehrsmäßige und die technische Erschließung fest. Der Bebauungsplan enthält Festsetzungen, die die Art und das Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereiches und der Verkehrsflächen betreffen; beispielsweise die Nutzung, die Bauweise, den Anteil der nicht zu überbauenden Grundstücksfläche sowie Größe, Breite und Tiefe der Baufelder.
Zur verkehrsmäßigen Erschließung gehöret der Bau öffentlicher Straßen, Wege, Grünanlagen und Parkflächen. Bei der technischen Erschließung wird das Grundstück an die SW-Kanalisation und Trink-/Löschwasserversorgung sowie an das Strom- und Informationsnetz angeschlossen. Die Bauleitplanung zum Baugebiet O 75 – Weidach Nordost 2 finden Sie hier.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans und der Umlegung der Baugrundstücke wurden die grundlegenden Voraussetzungen für das neue Baugebiet geschaffen. Im Rahmen der Planung wurde aufgrund der sich aus dem Bebauungsplan ergebenden Rahmenbedingungen ein stufenweiser Ausbau der Erschließungsanlagen festgelegt. Dadurch soll u.a. verhindert werden, dass eine endgültig hergestellte Straße durch Baufahrzeuge beschädigt wird oder die Straße durch viele Aufgrabungen hinterher eher einem Flickenteppich als einer neuen Fahrbahn ähnelt. Für die erste von drei Ausbaustufe sind daher folgende bauliche Maßnahmen geplant.

Zeitlicher Ablauf
Als nächster Meilenstein steht die Vergabe der Bauleistungen an. Der Spatenstich für das Neubaugebiet mit Beginn der Erschließungs- und Kanalarbeiten ist für Anfang 2025 geplant. Bis Mitte 2026 sollen die wesentlichen Tiefbauarbeiten der ersten Ausbaustufe abgeschlossen sein.

1.Ausbaustufe
Die erste Ausbaustufe berücksichtigt alle erforderlichen Erschließungsmedien (Wasser, Abwasser, Oberflächenentwässerung, Beleuchtung, Verkehrsfläche), Breitband etc., inkl. Anschluss an den vorhandenen Kanal in der Weidachstraße. Der Ausbau der befestigte Verkehrsfläche im Bereich der U-förmige Wohnstraße erfolgt mit Randeinfassungen und Asphalttragdeckschicht - der Anschluss an die vorhandenen Straßenbefestigungen wird bündig ausgeführt. Die angedachten Aufpflasterungen zur Verkehrsberuhigung wird im Zuge der ersten Ausbaustufe mitausgeführt (Großpflasterbelag aus Granit mit verschiedenen Steinlängen bei gleicher Breite. Kanten sind gesägt und die Oberfläche ist gestockt. Farbigkeit; unterschiedlich graue Farbtöne).

Die Herstellung der weiteren o.g. Erschließungswege erfolgt bedarfsgerecht und flexibel im Zuge des Baufortschritts der angrenzenden Bauquartiere.

Stand November 2024
Freimachen des Baugeländes; Bevor die Straßen- und Tiefbauarbeiten beginnen, müssen die beiden Holzstädel auf dem Bauareal zurückgebaut und abgerissen werden. Bild (jpg).

Gefahrenquelle Grundwasser
Eine Beanspruchung durch drückendes Grundwasser liegt vor, sofern der höchste in der Vergangenheit gemessene Grundwasserstand (HGW) den Bereich der Kellerkonstruktion tangiert. Da der derzeitige Grundwasserstand bei ca. 1,87 m unterhalb der Oberkante des Geländes liegt, empfiehlt es sich neben der ausreichenden Bauwerksgründung und wasserdichten Ausbildung der Untergeschosse (Keller, TG, etc.) weitere besondere Vorsorge zu treffen, wie bspw.:

  • Öffnungen in der Kellerumfassung (Fenster, Treppen und sonstige Bauwerksöffnungen), deren Brüstung unter dem HGW liegen, wasserdicht umschlossen auszubilden
  • tiefliegende Türen und Fensteröffnungen unter dem HGW ggf. druckwasserdicht auszubilden
  • Bauwerksabdichtungen mindestens über den HGW, ggf. bis über Gelände legen
  • auf Rückstausicherungen (Kanal) mittels Hebeanlage achten
  • Auftriebssicherheit der Gebäude durch geeignete Maßnahmen (z. B. Plattenüberstand) sicherstellen

Einen Blick auf die Grundwasserstände finden Sie hier.

Empfehlung für Planfertiger und Bauherren
Die unterschiedlichen Festsetzungen im Bebauungsplan und städtebaulichen Satzungen machen eine für alle Anträge gültige Aussage über einzuhaltende Rechtsvorschriften unmöglich. Es empfiehlt sich daher immer eine Absprache und Beratung mit unserem Bauamt respektive mit den Stadtwerken Füssen. Gerne können Sie uns die Entwürfe der Planung vorab als PDF-Dateien zusenden. Setzen Sie sich hierzu mit dem Fachbereich Planen & Bauen in Verbindung (Kontaktdaten siehe unten).

Die Abwasserbeseitigung und Trinkwasserversorgung erfolgt im Zuständigkeitsbereich des Eigenbetriebs Stadtwerke Füssen. Vor Herstellung des Anschlusskanals sind Entwässerungspläne bei den Stadtwerken Füssen zur Genehmigung einzureichen. Wir empfehlen auch hierzu, bereits in der Planungsphase mit den Stadtwerken Füssen Kontakt aufzunehmen, um Details zu den Hausanschlussleitungen abzuklären. Weitere Vorgaben zur Planung und Herstellung von Grundstücksentwässerungsanlagen sowie zur Wasserversorgung finden sie auch auf der Internetseite der Stadtwerke Füssen.
Bei Fragen, die den Hausanschluss für Trink- und Abwasser betreffen, wenden Sie sich bitte ausschließlich an die Stadtwerke Füssen. 

Ansprechpartner bei der Stadt Füssen sind:        Ansprechpartner bei den Stadtwerken Füssen sind:

Bauverwaltung (Bauen & Planen)
Frau Alicia Eckert oder Alexandra Wolf
Telefon: +49 8362 903-178 oder -151
E-Mail: a.eckert(at)stadt-fuessen.de oder a.wolf(at)stadt-fuessen.de

Herr Manuel Gugliotta, Abwasserbeseitigung
Telefon: 08362 3002 922
E-Mail: m.gugliotta(at)stadtwerke-fuessen.de

Liegenschaftsamt (Grundstücksverwaltung)
Frau Sarah Schanda
Telefon: +49 8362 903-193
E-Mail: s.schanda(at)stadt-fuessen.de

Herr Dennis Müller, Trinkwasserversorgung
Telefon: 08362 3002 911
E-Mail: d.mueller(at)stadtwerke-fuessen.de

Technisches Bauamt (Straßenbau)
Herr Reinhold Göster
Telefon: 08362 903 118
E-Mail: r.goester(at)stadt-fuessen.de


Weitere relevanten Unterlagen zum Baugebiet:

In den Baugebieten O53 und O65 im Weidach wird voraussichtlich ab Ende Juli 2024 die Bauarbeiten zur Fertigstellung der o. g. Straßenzüge beginnen. Die gesamte Maßnahme wird voraussichtlich, je nach Witterung, bis Anfang Oktober 2024 dauern (ohne Baumpflanzung). Im Wesentlichen umfassen die Bauarbeiten:

  • Baustelleneinrichtung und Verkehrssicherung
  • Abfräsen der Asphaltschicht in den Verkehrsflächen (ca. 4-5 cm)
  • Reinigung der Fräsflächen
  • Anpassung der Schachtabdeckungen, Schieberkappen, etc.
  • Aufspritzen des sogenannten Haftklebers (sehr klebrige Bitumenemulsion)
  • Einbau der Asphaltdeckschicht
  • Bankett an Fahrbahnrändern herstellen
  • Baumgruben gemäß FLL-Empfehlung herstellen (Befüllung mit Substrat)
  • Bepflanzung der Baumgruben mit Felsenbirnen (etwa im November 2024)