Vierte Änderung (Bereich Gymnasium)

Inkrafttreten: 13.08.2025

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschloss in öffentlicher Sitzung am 29.07.2025 den Bebauungsplan N 19 – Schulen, vierte Änderung in der Fassung vom 29.07.2025 als Satzung.

Der Bebauungsplan trat mit dem Tag der Bekanntmachung am 13.08.2025 in Kraft.

Amtliche Bekanntmachung (PDF)
Planzeichnung und Satzung (PDF)
Begründung (PDF)
Baugrundgutachten (PDF)
Schalltechnische Untersuchung (PDF)
Schalltechnische Untersuchung Immissionspunkte (PDF)


Dritte Änderung – Wohnen im Park

Ziel der Planung ist die Sicherung dauergenutzten Wohnraums.

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschloss in öffentlicher Sitzung am 07.02.2023 den Bebauungsplan N 19, dritte Änderung, Wohnen im Park nach § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 07.02.2023 als Satzung.

Dieser Beschluss wurde am 09.02.2023 gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung am 09.02.2023 trat der Bebauungsplan in Kraft.

Satzung und Begründung (PDF)


Zweite Änderung – Wohnen im Park

Inkrafttreten: 09.12.2009

Planzeichnung (PDF)
Satzung und Begründung (PDF)


Erste Änderung – Flächen für den Gemeinbedarf

Inkrafttreten: 05.07.2001

Planzeichnung (PDF)
Legende (PDF)
Satzung (PDF)


Bebauungsplan N 19 - Schulen

Inkrafttreten: 13.12.1977

Planzeichnung (PDF)
Satzung (PDF)

Fläche