Frühzeitige Beteiligung:
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen billigte am 11.11.2025 in öffentlicher Sitzung den vorgestellten Vorentwurf des Bebauungsplanes und beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen und gleichzeitig dazu die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange frühzeitig zu beteiligen.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB in Begleitung eines Umweltberichts aufgestellt. Von der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird nicht abgesehen.
Der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 11.11.2025 wird in der Zeit vom Donnerstag, 26.11.2025 bis Donnerstag, 08.01.2026 hier veröffentlicht.
Amtliche Bekanntmachung (PDF)
Datenschutzinfoblatt (PDF)
Planzeichnung (PDF)
Satzung und Begründung (PDF)
Umweltbericht (PDF)
Schallgutachten (PDF)