Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Altstadt ist am 12.04.1999 in Kraft getreten.
Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Westliche Innenstadt ist am 02.12.2003 in Kraft getreten.
Der Stadtrat der Stadt Füssen hat in seiner Sitzung am 26.11.2019 die „Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Lechvorstadt“ erlassen. Die Satzung wurde am 02.12.2019 ausgefertigt; sie trat mit der Bekanntmachung am 21.12.2019 in Kraft.
Nach §§ 7h, 10f und 11a Einkommenssteuergesetz (EStG) sind bestimmte bauliche Maßnahmen an Gebäuden in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten oder Entwicklungsbereichen im Sinne des Baugesetzbuches (BauGB) steuerlich begünstigt.
Die Stadt Füssen teilte dem Grundbuchamt die rechtsverbindliche Sanierungssatzung mit und führte hierbei die von der Sanierungssatzung betroffenen Grundstücke einzeln auf. Das Grundbuchamt trug in die Grundbücher dieser Grundstücke ein, dass eine Sanierung durchgeführt wird (Sanierungsvermerk)