Inkrafttreten: 13.08.2025
Der Stadtrat der Stadt Füssen beschloss in öffentlicher Sitzung am 29.07.2025 den Bebauungsplan N 19 – Schulen, vierte Änderung in der Fassung vom 29.07.2025 als Satzung.
Der Bebauungsplan trat mit dem Tag der Bekanntmachung am 13.08.2025 in Kraft.
Amtliche Bekanntmachung (PDF)
Planzeichnung und Satzung (PDF)
Begründung (PDF)
Baugrundgutachten (PDF)
Schalltechnische Untersuchung (PDF)
Schalltechnische Untersuchung Immissionspunkte (PDF)
Ziel der Planung ist die Sicherung dauergenutzten Wohnraums.
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschloss in öffentlicher Sitzung am 07.02.2023 den Bebauungsplan N 19, dritte Änderung, Wohnen im Park nach § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 07.02.2023 als Satzung.
Dieser Beschluss wurde am 09.02.2023 gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung am 09.02.2023 trat der Bebauungsplan in Kraft.
Inkrafttreten: 09.12.2009
Planzeichnung (PDF)
Satzung und Begründung (PDF)
Inkrafttreten: 05.07.2001
Planzeichnung (PDF)
Legende (PDF)
Satzung (PDF)
Inkrafttreten: 13.12.1977