Bauverwaltung

Hier finden Sie die Leistungen der Bauverwaltung

Der Abbruch und die Beseitigung baulicher Anlagen ist in vielen Fällen anzeigepflichtig. In der Bayerischen Bauordnung (BayBO, Art. 57) ist geregelt, welche Abbruch- und Beseitigungsvorhaben verfahrensfrei sind. Wir empfehlen Ihnen beim Bauamt anzufragen, ob Ihr Abbruch- und Beseitigungsvorhaben tatsächlich in den Katalog des Art. 57 BayBO fällt.

Soweit Belange des Denkmalschutzes betroffen sind, kann unter Umständen eine zusätzliche Erlaubnis erforderlich sein. Für weitere Informationen klicken Sie hier

Die Abbruchanzeige ist in formeller Form unter Verwendung von Vordruckmappen als Erstschrift (grün), Zweitschrift (rot) und Drittschrift (beige) über die Stadt Füssen – Stadtbauamt – Lechhalde 3 – 87629 Füssen –  Zimmer A.108 einzureichen.

  1. Antrag
  2. Bautätigkeitsstatistik
  3. Lageplan (Amtl. beglaubigtes Original (1 x in der Erstschrift, Kopie in Zweit- u. Drittschrift), Datum der Ausstellung nicht älter als 6 Monate, Maßstab 1 : 1000, bei Bauvorhaben im Außenbereich zusätzlich M 1 : 5000, aktuelles amtliches Eigentümerverzeichnis, Unterschriften auf Lageplan a) Planfertiger b) Bauherr, Lagepläne und Eigentümerverzeichnisse (Katasterauszüge) sind erhältlich beim Vermessungsamt Marktoberdorf, Kurfürstenstraße 19, 87616 Marktoberdorf, Telefon 08342/7009-112, Telefax 083427009-220)
  4. Bestandspläne, evtl. Fotos

Formulare hält die Stadt Füssen nicht vor. Sie können diese im Fachhandel erwerben oder downloaden beim Internetauftritt der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern.

Wird benötigt wenn eine Immobilie in getrennte Wohneinheiten mit jeweils eigenständigen Zugängen unterteilt wird. Diese erhalten Sie beim Landratsamt Ostallgäu.

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Tel.: 08342/911-0

Wenn Sie bauen wollen, muss Ihr Vorhaben gewisse Bedingungen erfüllen. Haben Sie Fragen hierzu, stehen Ihnen die Mitarbeiter des Sachgebiets Stadtplanung & Bauverwaltung gerne zur Verfügung.

Die meisten Bauvorhaben, auch Werbeanlagen, sind antragspflichtig. Dieses Merkblatt soll eine vereinfachte Hilfestellung für die regelmäßig notwendigen Unterlagen und Angaben zur baurechtlichen Prüfung durch die Stadt Füssen und das Landratsamt Ostallgäu (Genehmigungsbehörde) sein.

Die Eingabepläne für Anträge auf Baugenehmigung, Anträge auf Vorbescheid, Vorlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren, Anträge auf denkmalrechtliche Genehmigung und Anträge auf Ausnahme von einer Veränderungssperre sind seit Januar 2024 direkt beim Landratsamt Ostallgäu – Untere Bauaufsichtsbehörde, mit sämtlichen dazugehörigen Unterlagen in digitaler Form oder in formeller Form dreifach einzureichen. Die Eingabe selbst ist Aufgabe des Planvorlageberechtigten der vom Bauherrn beauftragt wird. Wichtig ist, dass der Planfertiger im Interesse der Beschleunigung des Baugenehmigungsverfahrens die gemäß Bauvorlagenverordnung erforderlichen Antragsunterlagen vollständig einreicht. Bei gewerblichen Bauvorhaben ist zusätzlich eine detaillierte Betriebsbeschreibung erforderlich.

Landratsamt Ostallgäu
Untere Bauaufsichtsbehörde
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf

Informationen zur digitalen Einreichung finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes Ostallgäu
Das Landratsamt Ostallgäu beteiligt online dann die Stadt Füssen.

Formlose Bauvoranfrage und Anträge auf isolierte Befreiungen oder Abweichungen können weiterhin direkt bei der Stadt Füssen eingereicht werden.
Die Vorhaben werden in der Regel im Planungs-, Bau-, Umwelt und Verkehrsausschuss behandelt.

Bauantragsformulare hält die Stadt Füssen nicht vor. Sie können diese im Fachhandel erwerben oder downloaden beim Landratsamt Ostallgäu.

Zu den Bauvorlagen gehört regelmäßig ein Katasterauszug (Lageplan inklusive Eigentümerverzeichnis). Diesen Katasterauszug können Sie bei der Stadt Füssen beantragen:
Antrag_Katasterauszug einfügen.

Bei einem Antrag auf Baugenehmigung für die Nutzung zu einer Ferienwohnung bitten wir dieses Formular Antrag_Ferienwohnung auszufüllen und dem Antrag auf Baugenehmigung beilzulegen.

Genehmigungsfreiheit

Es gibt eine Vielzahl von Vorhaben, die vor allem aufgrund ihrer Art und Größe genehmigungsfrei sind. Weitere Informationen siehe Punkt "Genehmigungsfreiheit".

Isolierte Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans

Sollte das genehmigungsfreie Bauvorhaben den Festsetzungen einer Vorschrift widersprechen, da es z.B. außerhalb der festgesetzten Baugrenzen errichtet wird oder die Dachform nicht den Festsetzungen entspricht, ist eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen zu beantragen. Weitere Informationen siehe Punkt "Isolierte Befreiung".

Denkmalschutz

In Füssen steht eine Vielzahl von Gebäuden unter Denkmalschutz. Sollten Sie an Ihrem Gebäude, das unter Denkmalschutz steht, etwas verändern wollen, raten wir Ihnen zunächst mit dem Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung Kontakt aufzunehmen, da für Ihr Vorhaben unter Umständen über die Stadt Füssen eine dankmalrechtliche Bauerlaubnis zu beantragen ist. Weitere Informationen siehe Punkt "Denkmalschutz".

Derzeit verfügt die Stadt Füssen leider über keine Baugrundstücke. Die letzten städtischen Bauflächen wurden 2020 über ein Vergabemodell vergeben und zwischenzeitlich veräußert.

Da die Nachfrage und der Bedarf nach solchen Baugrundstücken enorm ist und die Stadt von entsprechenden Anfragen nahezu überlaufen wird, hat die Verwaltung bereits entsprechende Planungen für ein neues Baugebiet aufgenommen. So befindet sich aktuell im Wohngebiet Weidach im Ortsteil Füssen, südlich des Hotels Sommer, ein Baugebiet in Planung. Konkret läuft dort aktuell das Bebauungsplan-Aufstellungsverfahren.

Nach derzeitigem Planungsstand sind dort rund 110 Wohneinheiten, bestehend aus Einfamilien-, Mehrfamilien-, Doppel- und Reihenhäusern vorgesehen. Möglich werden sowohl Einzelhäuser und –wohneinheiten aber auch Eigentumswohnungen (teilweise mit Gartenanteil) sein.

Nun geht es darum, den Bebauungsplan für dieses neue Baugebiet fertigzustellen. Das wird sicherlich noch bis Mitte 2023 in Anspruch nehmen. Danach, einen rechtskräftigen Bebauungsplan vorausgesetzt, ist die Erschließung des Baugebietes geplant. Entsprechende Planungen sind bereits im Gange. Sobald der Bebauungsplan rechtskräftig ist, werden die Erschließungsarbeiten (d.h. die Verlegung der Wasser-, Abwasser, Energieversorgungs-, Telekommunikationsleitungen und der Straßen, Wege und Plätze) ausgeschrieben. Dies wird wohl frühestens im Herbst 2023 möglich sein. Die Bauarbeiten selbst werden dann im Frühjahr/Sommer 2024 abgeschlossen sein. Erst danach besteht die Möglichkeit, die Grundstücke zu bebauen.

Ungeachtet dessen bzw. parallel dazu wird die Stadt Füssen mit dem Verkauf der Parzellen voraussichtlich schon im Herbst 2023 starten. Ähnlich wie beim letzten Baugebiet wird für den Verkauf der Parzellen wieder ein sog. Vergabemodell aufgelegt werden, mit dem vor allem die bestehenden Wohnraumversorgungsprobleme der örtlichen Bevölkerung, der Familien mit Kindern, den weniger betuchten Familien bzw. den in Füssen Beschäftigen berücksichtigt werden sollen. Dazu wird es im Vergabemodell vor allem auch soziale und örtliche Aspekte geben, die die Vergabe entsprechend begünstigen werden. Die Stadt Füssen möchte damit nicht nur den bestehenden Bedarf in geordnete Bahnen lenken, sondern den sparsamen und sozialgerechten Umgang mit Grund und Boden Rechnung tragen.

Neben dem Weidach in Füssen ist auch im Ortsteil Weißensee – Oberkirch ein Baugebiet geplant (mit dort rund 45 Wohneinheiten). Auch dieses könnte – wenn alles gut läuft – im Spätsommer 2024 zur Bebauung anstehen.

Bitte beachten Sie: Wegen des bevorstehenden Vergabemodells sind aktuell noch keine Bewerbungen für Bauplätze möglich. Bauwillige können sich aber gerne in einer Interessentenliste registrieren lassen.

Bitte denken Sie aber daran, dass sich die Rahmenbedingungen für die Bebauung in den letzten Monaten deutlich geändert, ja verschlechtert haben. So sind nicht nur die allgemeinen Lebenshaltungskosten und vor allem die Energiekosten deutlich gestiegen, auch die Baupreise haben schwindelerregende Höhen erreicht und dem allen nicht genug, sind auch noch die Finanzierungskosten (Finanzierungszinsen) erheblich angestiegen. Dies alles wird vielleicht dem ein oder anderen die Finanzierung eines Baugrundstücks oder Wohnungseigentums deutlich erschweren, ja aktuell vielleicht sogar unmöglich machen.

Und bitte vergessen Sie nicht, rechtzeitig zu prüfen, ob denn der geplante Bauplatz oder die Wohnung finanzierbar ist. Denn für Ihre Bewerbung bzw. für einen Zuschlag für einen Bauplatz bzw. eine Wohnung benötigen Sie zwingend eine Finanzierungsbestätigung Ihres Kreditinstituts.

Die Stadt versucht der Kostensituation insofern im Rahmen des möglichen gerecht zu werden, in dem der Zeitplan der Erschließung und damit des Verkaufs  – wie oben beschrieben – etwas nach hinten geschoben worden ist. Dies vor allem auch in der Hoffnung, dass sich bis dahin die gesamtwirtschaftliche Lage vor allem auf dem Baupreissektor wieder ein wenig beruhigt. Hoffen wir das Beste!

Kontakt siehe unten