Wahlamt

Europawahl 09.06.2024

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen sowie Unionsbürger*innen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten, die am Wahltag

  • mindestens 16 Jahre alt sind,
  • seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder in einem der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
  • und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wer diese Voraussetzungen erfüllt und in Füssen am Stichtag (28. April 2024) mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, wird automatisch für die Europawahl in das Wählerverzeichnis von Füssen eingetragen.

Achtung: Wahlberechtigte Personen aus anderen EU-Ländern (Unionsbürger*innen), die in Füssen wählen möchten und zur Europawahl 2019 noch nicht im Wählerverzeichnis von Füssen eingetragen waren, müssen einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen! Siehe unter: Unionsbürger*innen.

Alle Personen, die im Wählerverzeichnis stehen, bekommen automatisch eine Wahlbenachrichtigung an die Adresse ihres Hauptwohnsitzes in Füssen.

Sie haben keine Wahlbenachrichtigung bekommen?
Wenn Sie wahlberechtigt sind, aber bis 19. Mai 2024 noch keine Wahlbenachrichtigung bekommen haben, fragen Sie bitte beim Wahlamt nach.

Sie finden am Wahltag Ihre Wahlbenachrichtigung nicht oder haben sie verloren?
Sie können trotzdem wählen gehen. Es reicht, wenn Sie einen gültigen Personalausweis, Identitätsausweis oder Reisepass in Ihren Wahlraum mitbringen.

Staatsangehörige aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union nennt man auch Unionsbürger*innen.

Die Bundeswahlleiterin informiert Unionsbürger*innen im Internet und stellt den Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis zum Download bereit.

In Deutschland lebende Unionsbürger*innen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten müssen sich entscheiden, ob sie entweder an ihrem Wohnsitz in Deutschland oder in ihrem Herkunftsland wählen möchten.

Wahlberechtigte Unionsbürger*innen, die in Füssen wählen möchten und zur Europawahl 2019 bereits im Wählerverzeichnis von Füssen eingetragen waren, müssen nichts machen. Sie stehen automatisch wieder im Wählerverzeichnis, wenn sie zum Stichtag 28. April 2024 in Füssen mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.
Gehören Sie zu diesen Personen, erhalten Sie automatisch eine Wahlbenachrichtigung - wenn nicht, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.

Nur wahlberechtigte Unionsbürger*innen, die zur Europawahl 2019 noch nicht im Wählerverzeichnis von Füssen eingetragen waren, müssen einmalig einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen. Dieser muss bis zum 19. Mai 2024 beim Wahlamt eingehen.

Schicken Sie den Antrag an:

Stadt Füssen Wahlamt, Lechhalde 3, 87629 Füssen

Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche.

Die Bundeswahlleiterin informiert Deutsche im Ausland im Internet und stellt den Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis zum Download bereit.

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis in einer Gemeinde eingetragen ist.

Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis in einem europäischen Mitgliedsstaat oder in ihrer ehemaligen Heimatgemeinde eingetragen.

Auslandsdeutsche können an Europawahlen teilnehmen

  • in dem Mitgliedsstaat, in dem sie leben. Dafür müssen sie sich dort an die zuständige Stelle wenden.
  • in der Gemeinde in Deutschland, in der sie zuletzt mit Hauptwohnsitz gemeldet waren. Bei dieser Gemeinde müssen sie einen förmlichen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen.
  • Der Antrag muss immer wieder neu zur jeweils aktuellen Wahl gestellt werden.
  • Der Antrag muss bis zum 19. Mai 2024 eingehen. Achtung: Die Frist kann keinesfalls verlängert werden!

Schicken Sie den Antrag an:

Stadt Füssen Wahlamt, Lechhalde 3, 87629 Füssen

Die Stadt Füssen sucht für Sonntag, 09. Juni 2024, noch ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.

Hierfür sind umfangreiche Arbeiten nötig, um diese Wahl zu organisieren, durchzuführen und das Ergebnis zu ermitteln. Dafür werden zahlreiche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt. Neben den städtischen Bediensteten zählt die Stadt Füssen auch auf die Mithilfe ihrer Bürgerinnen und Bürger. Wahlen bieten Ihnen die Möglichkeit, Demokratie “hautnah und live” zu erleben.

Welche Voraussetzungen müssen Sie als Wahlhelferinnen / Wahlhelfer erfüllen?

  • am Wahltag, 09. Juni 2024 Deutsche/r oder andere/r Unionsbürger/in sein
  • am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben
  • seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in
  • Füssen

Welche Aufgaben hat eine Wahlhelferin / ein Wahlhelfer?

  • Mithilfe in einem Urnenwahllokal (persönliche Stimmabgabe im Wahllokal): Der Dienst am Wahltag ist in zwei Schichten aufgeteilt. Sie müssen also nicht den ganzen Tag im Wahllokal anwesend sein. Lediglich ab 18:00 Uhr muss das gesamte Team zur Auszählung der Stimmen wieder vor Ort sein.
  • Mithilfe in einem Briefwahllokal (Stimmabgabe per Post): Die Arbeiten in einem Briefwahllokal beginnen im Gegensatz zum Urnenwahllokalerst gegen Nachmittag (ca. 16.00 Uhr).

Es erwarten Sie unterschiedliche Aufgaben, z. B.

  • Prüfung der Wahlberechtigung und Ausgabe der Stimmzettel
  • Beaufsichtigung der Wahlkabinen und der Wahlurne
  • Eintragung des Stimmabgabevermerks in das Wählerverzeichnis
  • Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs der Stimmabgabe
  • Auszählung der Stimmzettel ab 18.00 Uhr

Die in allen Wahllokalen tätigen städtischen Bediensteten sind bereits im Vorfeld geschult und eingewiesen. Sie selbst benötigen also keine Vorkenntnisse, nur Teamfähigkeit und Engagement sind gefragt. Die Tätigkeit im Wahlvorstand ist ehrenamtlich. Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten am Wahltag eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 Euro und bereitgestellte Getränke. Beschäftigte im öffentlichen Dienst können in der Regel zudem eine Dienstbefreiung erhalten.

Hinweis: Personenbezogene Daten werden datenschutzkonform durch die Stadt Füssen zum Zwecke der Berufung in einen Wahlvorstand im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt sowie im Falle der Berufung an die Wahlvorsteherin bzw. den Wahlvorsteher Ihres zugeteilten Wahllokals weitergegeben.


Haben Sie Fragen oder Interesse?

Bei Interesse als Wahlhelferin / Wahlhelfer benötigen wir folgende Angaben von Ihnen:

  • Pflichtangaben (Anrede | Name | Vorname | Straße | Ort | seit wann in Füssen wohnhaft| Geburtsdatum | Staatsangehörigkeit | Telefon oder E-Mail)
  • Freiwillige Angaben (Beruf | Arbeitgeber oder Dienststelle | Partei)

Diese Daten lassen Sie uns bitte mit einer kurzen formlosen Bewerbung zukommen:

  • per Post:

Wahlamt der Stadt Füssen   
Lechhalde 3
87629 Füssen

  • per E-Mail:

wahlamt@stadt-fuessen.de

ODER ganz einfach

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Ihr Wahlamt Stadt Füssen