Stadtkasse

Hier bekommen Sie jetzt einen Überblick über die wichtigsten Aufgaben der Stadtkasse Füssen:

  • Abwicklung des Zahlungsverkehrs (Auszahlungen und Einzahlungen)
  • Zuordnung  und Buchung der Einzahlungen
  • Mahnwesen
  • Vollstreckung und Beitreibung
  • Insolvenzverfahren

Sie haben mehrere Möglichkeiten, Ihre Zahlungen an die Stadtkasse zu leisten:

  • bequem per Einzugsermächtigung
  • durch Überweisung

Bitte beachten Sie bei Zahlungen, dass immer die entsprechende Personenkonto-Nr. oder Rechnungsnummer mit auf dem Überweisungsträger steht.

Zur bequemen Zahlung (Einzugsermächtigung): Wir bieten Ihnen die Möglichkeit per Einzugsermächtigung (Abbuchung vom Sparbuch ist nicht möglich) schnell, bequem, bargeldlos und vor allem ohne weiteren Kostenaufwand (wie z.B. Mahngebühren, Säumniszuschläge usw.) zu zahlen. Damit begleichen Sie die Forderungen immer termingerecht und das, ohne auf Fristen achten zu müssen. 

Wir bitten Sie jedoch bei Erteilung der Einzugsermächtigung folgende Punkte der Stadtkasse mitzuteilen:

  • wenn das Konto erloschen ist
  • wenn Ihre Bank mit einer anderen fusioniert hat
  • wenn Sie Ihre Bank gewechselt haben
  • wenn sich Ihre Konto-Nr. oder Bankleitzahl geändert hat

Es ist deshalb erforderlich, diese o.g. Punkte der Stadtkasse mitzuteilen, da uns durch die Rückgabe von Lastschriften sonst Kosten entstehen und diese müssen wir Ihnen leider wieder in Rechnung stellen. Zögern Sie jetzt also nicht und nutzen Sie das bequeme Banklastschriftverfahren.

Das dafür vorgesehene SEPA-Mandat können Sie hier erstellen.

Mahnung bekommen?

Zum Auftrag der Stadtkasse gehört es, für die Begleichung der offenen Forderungen zu sorgen. Als Erstes werden fällige Posten gemahnt.

Sie haben eine Mahnung bekommen, obwohl Sie bezahlt haben? Dann geben Sie bitte der Buchhaltung die Zahlungsdaten (Tag der Überweisung, Betrag, Bankverbindung, Kontoinhaber) durch. Vermutlich wegen unklarer Angaben wurde die Zahlung einem anderen Posten zugeordnet. Wir werden die Angelegenheit umgehend klären. Wenn Sie der Meinung sind, dass eine Forderung ungerechtfertigt ist, klären Sie die Angelegenheit bitte mit der zuständigen Abteilung der Stadt Füssen, diese befindet sich auf dem entsprechenden Bescheid bzw. der Rechnung. 

Vollstreckung offener Forderungen:

Wenn trotz Mahnung, Forderungen nicht bezahlt werden, gehört es zu unseren Aufgaben, die Zahlung zwangsweise beizutreiben. Dafür kann die Stadtkasse in Verbindung mit dem zuständigen Gerichtsvollzieher Vermögen und Forderungen des Schuldners pfänden. Da diese Eingriffe  oft sehr unangenehme und empfindliche Nebenwirkungen haben (z.B. Haftbefehl, Durchsuchungsbeschluß, Antrag auf Eidesstattliche Versicherung, Schufa-Eintrag etc.) und zudem mit hohen Kosten verbunden sind, ist es sinnvoll, rechtzeitig mit unserer Stadtkasse (Vollstreckungsstelle) Kontakt aufzunehmen, wenn Sie Zahlungsschwierigkeiten haben.