Namensänderung

1. Behördliche Änderung oder Feststellung des Namens

Der Familienname oder der Vornamen eines Deutschen können nur vom Landratsamt Ostallgäu, Schwabenstraße 11, 87616 Marktoberdorf geändert werden (NamÄndG §§ 1,8, 11). Weitere Informationen erteilt Ihnen gerne das Landratsamt Ostallgäu unter 08342/911-337.

Merkblatt zum Antrag auf öffentlich-rechtliche Namensänderung zum download

2. Wiederannahme eines früheren Namens nach Tod des Ehegatten oder nach Scheidung

Ein verwitweter oder geschiedener Ehegatte kann durch Erklärung seinen Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den er bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt hat (§ 1355 Abs. 5 BGB). Die Wiederannahmeerklärung können Sie bei uns abgeben. Sie kostet ca. 25,00 Euro. Folgende Unterlagen sollten Sie uns vorlegen können:

a) Reisepaß oder Personalausweis

b) beglaubigte Abschrift aus dem Heiratsregister; außer sie haben in Füssen geheiratet dann liegt es uns bereits vor

c) das rechtskräftige Scheidungsurteil

3. Neubestimmung der Reihenfolge der Vornamen

Führen Sie mehrere Vornamen nach deutschem Recht, so kann die Reihenfolge durch Erklärung verändert werden. Eine Änderung der Schreibweise der Vornamen sowie das Hinzufügen oder Weglassen eines Vornamens ist dabei nicht zulässig.

a) Reisepaß oder Personalausweis

b) beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister; außer sie sind in Füssen geboren dann liegt es uns bereits vor