Namensführung in der Ehe

Allgemeines zur Namensführung in der Ehe nach deutschem Recht    (gültig seit 12.02.2005)

Folgende Möglichkeiten bestehen für die Namensführung (Ehename = Geburtsname eines der Ehegatten als gemeinsamer Familienname oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen der Frau oder des Mannes):

1) Kein Ehename (Getrennte Namensführung der Ehegatten):

Geben die Ehegatten bei der Eheschließung keine Erklärung zur Bestimmung eines Ehenamens ab, führen beide ihren zur Zeit der Eheschließung geführten Familienamen weiter. Dabei kann es sich auch um einen Namen handeln, der durch eine frühere Eheschließung erworben wurde.

Beispiel:

                                    Vor der Eheschließung lauten die Namen:

Er: Musical                                                                  Sie: Theater, geb. Neuschwanstein

                                    Nach der Eheschließung lauten die Namen:

Er: Musical                                                                  Sie: Theater, geb. Neuschwanstein

Ggf. aus dieser Ehe stammende Kinder erhalten entweder den Familiennamen des Vaters oder den der Mutter als Geburtsnamen. Diese Erklärung ist bei der Geburt des ersten gemeinsamen Kindes abzugeben und gilt dann auch für alle weiteren gemeinsamen Kinder.

1a) Nachträgliche Erklärung zum Ehenamen:

Ehegatten, die bei ihrer Eheschließung keinen gemeinsamen Familiennamen bestimmt haben, können ohne Einhaltung einer Frist auch während ihrer Ehe die Namenserklärung beim Standesamt nachholen und so doch noch zu einer gemeinsamen Namensführung kommen. Die dann sich ergebenen Möglichkeiten sind unter 2) zu ersehen.

Bereits vorhandene eheliche Kinder, die das 5. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, folgen der Namensänderung ihrer Eltern in diesem Fall automatisch.

Haben gemeinsame Kinder das 5. Lebensjahr bereits vollendet, sind besondere Erklärungen erforderlich.

2)Wahl eines gemeinsamen Familiennamens (Ehename):

Zum gemeinsamen Ehenamen kann entweder der Geburtsname (Beispiel 1) oder der jeweils aktuell geführte Name (Beispiel 2) der Frau oder des Mannes bestimmt werden.

Beispiel 1:

                                    Vor der Eheschließung lauten die Namen:

Er: Sehnsucht, geb. Ludwig                                        Sie: Paradies

Gewählter Ehename: Paradies

                                    Nach der Eheschließung lauten die Namen:

Er: Paradies, geb. Ludwig                                        Sie: Paradies

Beispiel 2:

Vor der Eheschließung lauten die Namen:

Er: Sehnsucht, geb. Ludwig                                        Sie: Paradies

Gewählter Ehename: Sehnsucht

                                    Nach der Eheschließung lauten die Namen:

Er: Sehnsucht, geb. Ludwig                                        Sie: Sehnsucht, geb. Paradies

Die ggf. aus der Ehe entstammenden Kinder erhalten diesen Ehenamen automatisch als Geburtsnamen. Für die vor der Ehe gemeinsamen Kindern ist u.U. eine besondere Erklärung bei der Eheschließung abzugeben.

2a) Doppelnamensführung bei Wahl eines gemeinsamen Familiennamens:

Eine Doppelnamensführung ist nur für einen der beiden Ehegatten möglich. Hier kann nur der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename geworden ist,

– entweder seinen Geburtsnamen oder

– seinen zur Zeit der Eheschließung geführten Familiennamen

dem neuen Ehenamen per Bindestrich

– entweder voranstellen

– oder hinzufügen.

Beispiel:

                                    Vor der Eheschließung lauten die Namen:

Er: Sehnsucht, geb. Ludwig                                        Sie: Paradies

Gewählter Ehename: Paradies, er möchte dem Ehenamen seinen bisherigen Familiennamen „Sehnsucht“ voranstellen

                                    Nach der Eheschließung lauten die Namen:

Er: Sehnsucht-Paradies, geb. Ludwig                                                Sie: Paradies

Eine solche Erklärung zur Doppelnamensführung kann gleich mit der Eheschließung oder auch jederzeit danach abgegeben werden, ist also an keine Frist gebunden. Ein Doppelname kann jedoch nicht als Geburtsname an ehelich geborene Kinder weitergegeben werden.

Eine Hinzufügung/Voranstellung eines Namens zum Ehenamen ist ausgeschlossen, wenn der neue Ehename bereits aus mehr als einem Namen besteht.

Es ist auch nicht möglich, dass Doppelnamen hinzugefügt werden. Es kann somit nur ein Teil des bestehenden Doppelnamens zum Ehenamen dann hinzugefügt (vorangestellt) werden.

Die Hinzufügung/Voranstellung zum Ehenamen kann jederzeit widerrufen werden, ist also auch während der Ehe möglich.

Die Erklärung für die Hinzufügung/Voranstellung bzw. für den Widerruf kann während der bestehenden Ehe nur einmal abgegeben werden.