Friedhofsverwaltung

Sehr geehrte Hinterbliebende,
sehr geehrte Besucher unserer städtischen Friedhöfe,

die Stadt Füssen betreibt zwei eigene städtische Friedhöfe. Der größere, Waldfriedhof, liegt vor den Toren Füssens an der Augsburger Straße 62. Der weitere Friedhof, Friedhof Hopfen am See, ist im Ortsteil Hopfen am See an der Riedener Straße ½ direkt neben dem kirchlichen Friedhof Hopfen am See.

Öffnungszeiten Waldfriedhof:
01. November bis 30. April von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr
01. Mai bis 31. Oktober von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr

Den städtischen Friedhofswärter erreichen Sie unter
Telefon: 08362/903-222
Mail: waldfriedhof@stadt-fuessen.de

Die Gräbervergabe beim Sebastiansfriedhof, beim kirchlichen Teil des Friedhofs Hopfen am See und Weißensee erfolgt über das katholische Pfarramt.

In der Aussegnungshalle am Waldfriedhof ist Platz für 20 Trauergäste.

Erhalten Sie einen Überblick zu den Friedhöfen in Füssen und Hopfen am See.

Füssen

Hopfen

Wer kann wo bestattet werden?
Wer ist für eine Bestattung zuständig?

Bei einem Trauerfall stellt sich auch immer die Frage nach der Art und dem Ort der Bestattung. In der Regel richtet sich dies zunächst nach dem Willen des Verstorbenen. Hat der Verstorbene Wünsche in dieser Hinsicht geäußert, so vertraut der in der Regel darauf, dass seine Angehörigen seinen Willen erfüllen werden.

Rechtlich bindend sind jedoch getroffene Äußerungen nur dann, wenn sie als formgerechter letzter Wille verfasst wurden. Fehlt es an einer Willensäußerung des Verstorbenen, so sind die Angehörigen grundsätzlich berechtigt, über Art und Ort der Bestattung und die Einzelheiten zu deren Gestaltung zu entscheiden. Dabei geht der Wille des überlebenden Ehegatten vor dem aller Verwandten.

Hinterlässt der Verstorbene keinen Ehegatten, so geht der Wille der Kinder oder ihrer Ehegatten dem der übrigen Verwandten, der Wille näherer Verwandter dem der entfernteren Verwandten oder des Verlobten vor.

Die generelle Grundlage für alle Angelegenheiten in Bezug auf das Friedhofswesen ist die geltende Friedhofssatzung.
Darüber hinaus gilt für die Benutzung des Friedhofs sowie seiner Einrichtungen und Anlagen die entsprechende Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung.

Weitere Informationen zur Beisetzung stillgeborener Kinder bzw. Sternenkinder erhalten Sie hier: 
Infoflyer Sternenkinder

Was ist zu berücksichtigen bei der Grabauswahl?
Welche Grabarten stehen Ihnen zur Verfügung?

Grabarten

Die Friedhofsverwaltung der Stadt Füssen bietet auf dem Waldfriedhof verschiedene Grabarten zur Bestattung eines Verstorbenen an.
Hierbei gliedern sich die Grabarten grundsätzlich in zwei Kategorien:

Erdgrabstätten
zur Beisetzung eines Verstorbenen in einem Sarg oder als Urne.
– Reihengrab
– Familiengrab vorne am Weg oder zurückliegend als Einzel- Doppel- Dreifachgrab
– Anlagegrab als Einzel- Doppel- Dreifachgrab
 

Urnengrabstätten
zur Beisetzung eines Verstorbenen als Urne.
– Urnenerdgrab vorne am Weg oder zurückliegend
– Urnennische
– Urnengemeinschaftsgrab

Die jeweilige Grabnutzungsgebühr entnehmen Sie bitte der aktuellen Friedhofsgebührensatzung.

Informieren Sie sich anhand der Gebührensatzung und der Bestattungssatzung gültig ab 01.04.2023:

Friedhofs- und Bestattungssatzung
Friedhofsgbührensatzung