Standesamt

Geburtsbeurkundung und Hausgeburt

Folgendes gilt sowohl für die sog. Hausgeburt wie auch für die Geburt im „Haus Füssen“ der Kreiskliniken Ostallgäu.

Innerhalb von einer Woche nach der Geburt eines Kindes (oder zwei oder drei…) sind für die ordnungsgemäße Beurkundung Dokumente bei der Hausgeburt direkt dem Standesamt oder bei der Geburt im Krankenhaus der Klinikverwaltung vorzulegen.

Im Einzelfall sind dies:

A) verheiratete Mütter

– Ihr Stammbuch mit den vorhandenen Urkunden
– beglaubigte Abschrift aus dem Eheregisters oder Eheurkunde / Lebenspartnerschaftsurkunde
– Geburtsurkunde oder begl. Abschrift aus dem Geburtsregister beider Eltern
– gültige Reisepässe bzw. Personalausweise beider Eltern

B) unverheiratete Mütter

– ledige Mütter: Geburtsurkunde oder begl. Abschrift aus dem Geburtsregister der Mutter
– geschiedene Mütter: Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift des Eheregisters mit Scheidungsvermerk
– verwitwete Mütter: beglaubigte Abschrift des Eheregisters der letzten Ehe mit Vermerk über den Tod des Ehemannes bzw. ersatzweise Ehe- und Sterbeurkunde

des weiteren zu B):

– ggf. Ihr Stammbuch mit den vorhandenen Urkunden
– ggf. Nachweis über bereits abgegebene Sorgeerklärung / Vaterschafts-anerkennung
– gültiger Reisepaß bzw. Personalausweis der Mutter
– für eine Eintragung des Vaters empfehlen wir Ihnen, gemeinsam bei uns vorzusprechen.

Folgende Unterlagen des Vaters werden dann zusätzlich benötigt

Geburtsurkunde oder begl. Abschrift aus dem Geburtsregister, gültigen Reisepaß bzw. Personalausweis 

Allgemeine Hinweise zu A) und B):

– alle Urkunden müssen im Original vorliegen, Fotokopien können nicht anerkannt werden. Bitte entnehmen sie die Urkunden ihrem Stammbuch und legen sie nur die Urkunden ohne Stammbuch vor.
– fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer in Deutschland gefertigten Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt
– in besonderen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein
Sie erhalten dann von uns ohne besondere Anforderung drei gebührenfreie Urkunden für die Beantragung von
Mutterschaftshilfe (Krankenkasse)
Elterngeld (online Antrag hier)
Kindergeld (online Antrag hier)
und zwei gebührenpflichtige Geburtsurkunden im DIN-A4 Format für Ihre Unterlagen. Diese Urkunden kosten 24,00 Euro. Sollten Sie zusätzliche Urkunden benötigten, teilen Sie uns das bitte mit der Anzeige der Geburt mit.

Die Urkunden mit ihren eingereichten Unterlagen werden in der Regel acht Tage nach Anzeige der Geburt per Post zugeschickt.

Heiraten in Füssen - Der Bund fürs Leben

Herzlichen Dank für Ihr Interesse an einer Eheschließung in Füssen  im schönen Allgäu.

Wenn Sie sich in Füssen trauen lassen möchten, aber nicht in Füssen wohnen, bitten wir Sie, sich zunächst mit dem Standesamt Ihres Wohnsitzes in Verbindung zu setzen. Dort werden Ihnen die notwendigen Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung (früher Aufgebot) mitgeteilt und die erforderliche Anmeldung mit Ihnen vollzogen. Danach werden uns von ihrem Standesamt die vollständigen Unterlagen übersandt und einer Terminvereinbarung für Ihre Eheschließung steht somit nichts mehr im Weg. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Bei einer kirchlichen Trauung stehen folgende Kirchen zur Verfügung:
Auswahl der Kirchen

erforderliche Unterlagen
Vor dem “Ja-Wort” steht die Anmeldung der Eheschließung bei ihrem Wohnsitzstandesamt.

Termine und Kosten
Trauungen in unseren Trausälen finden an folgenden Tagen statt. (siehe Rubrik “Termine”)

Gaststätten & Unterkünfte
Wo Sie am besten FESTE FEIERN erfahren Sie in unserem Sales-Guide und bei Füssen Tourismus und Marketing.

Luftballons, Drohnen, Sky-Laternen
Was Sie bei der Benutzung beachten müssen erfahren Sie hier:
Balloninfo
Drohneninfo

Was sich nach der Eheschließung ändert
lesen Sie hier

Trauungen im Historischen Trausaal finden an folgenden Tagen statt:

Donnerstag
Freitag

Die Uhrzeit für Ihre Trauung bitten wir mit dem Standesamt Füssen zu vereinbaren.
Im Historischen Trausaal stehen 25 Sitzplätze zur Verfügung (Stehplätze keine).

Trauungen im Kaisersaal 2024

Im Kaisersaal (vormals Fürstensaal) im Museum der Stadt Füssen bieten wir Ihnen an folgenden Tagen die Gelegenheit Ihre Trauung zu vollziehen:
Samstag, 04.05.2024
Samstag, 13.07.2024
Samstag, 21.09.2024
Samstag, 12.10.2024

Die Uhrzeit für Ihre Trauung bitten wir mit dem Standesamt Füssen zu vereinbaren.
Trauungen an o.g. Tagen finden ausschließlich im Kaisersaal statt.
Im Kaisersaal stehen 100 Sitzplätze zur Verfügung (Stehplätze keine).
Die Raummiete für den Kaisersaal beträgt zur Zeit für die Dauer der Trauung 350,00 Euro zusätzlich zu den üblichen Gebühren für Eheschließungen (wie z.B. Prüfung der Ehefähigkeit, Eheurkunden, Stammbuch und weitere standesamtliche Gebühren).

Ab 01.03.2024 erhöht sich die Raummiete für den Kaisersaal auf 500,00 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Bereits eingetragene  Reservierungen sind davon nicht betroffen.

Trauungen im Colloquium 2024 und Candlelight-Trauungen

Auch das Colloquium können Sie für Ihre Traumhochzeit nutzen.
Folgende Trautermine stehen Ihnen zur Verfügung:
Freitag, 19.01.2024, Candlelight
Samstag, 24.02.2024
Samstag, 16.03.2024
Samstag, 01.06.2024
Freitag, 29.11.2024, Candlelight
Samstag, 07.12.2024

Die Uhrzeit für Ihre Trauung bitten wir mit dem Standesamt Füssen zu vereinbaren.
Trauungen an diesen Tagen finden ausschließlich im Colloquium statt.
Im Colloquium stehen 50 Sitzplätze zur Verfügung (Stehplätze keine).
Die Raummiete für das Colloquium beträgt zur Zeit für die Dauer der Trauung 250,00 Euro zusätzlich zu den üblichen Gebühren für Eheschließungen (wie z.B. Prüfung der Ehefähigkeit, Eheurkunden, Stammbuch und weitere standesamtliche Gebühren).

Ab 01.03.2024 erhöht sich die Raummiete für den Kaisersaal auf 500,00 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Bereits eingetragene  Reservierungen sind davon nicht betroffen.

Prozedere und Kosten
Da das Colloquium und der Kaisersaal für zahlreiche andere kulturelle Veranstaltungen reserviert und wichtiger Bestandteil des Museums der Stadt Füssen sind, sind Trauungen an anderen Tagen in diesen Sälen leider nicht möglich. Dafür nehmen wir uns für Ihre Trauung aber Zeit. Bei uns findet die Trauungszeremonie stündlich zwischen 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr an den oben genannten Tagen statt. Außerdem bieten wir Ihnen die Möglichkeit Ihre Trauung mit Musik zu untermalen. Dafür steht Ihnen ein E-Piano im Colloquium und ein Konzertflügel im Kaisersaal für derzeit 50,00 Euro zur Verfügung wenn Sie dort heiraten.

Bitte beachten Sie, dass die Anzahl der Plätze aus brandschutzrechtlichen Bestimmungen verbindlich ist.

Wir freuen uns darauf, Sie an einem der genannten Termine im Colloquium oder Kaisersaal – im Museum der Stadt Füssen – trauen zu können.

Gerne reservieren wir Ihnen einen Termin.

Sterbefallbeurkundung

Wer ist zuständig für die Beurkundung?
Zuständig zur Beurkundung eines Sterbefalles ist immer das Standesamt in dessen Bezirk ein Mensch verstirbt. Für die Orte Füssen, Schwangau und Lechbruck am See ist dies das Standesamt Füssen. Das Standesamt informiert bei Beurkundung eines Sterbefalles das Nachlassgericht und das Finanzamt, die Wohnortgemeinde und das Geburtsstandesamt des Verstorbenen.

Innerhalb welchen Zeitraums ist ein Sterbefall anzuzeigen?
Ein Sterbefall ist spätestens an dem auf den Todestag folgenden Werktag dem Standesamt anzuzeigen.

Wer kann den Sterbefall anzeigen?
Der Sterbefall kann nur von einer Person angezeigt werden, die beim Tod zugegegen war oder vom Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist. Aus eigenem Wissen unterrichtet gilt, wer auf Grund eigener Wahrnehmung befähigt ist, zu erkennen, dass eine bestimmte Person verstorben ist. Dies kann auch der Mitarbeiter eines Bestattungsunternehmens sein.

Findet über den Tod einer Person eine amtliche Ermittlung statt, weil z.B. ein gewaltsamer Tod, Freitod oder ein Unglücksfall vorliegt oder vermutet wird, zeigt die zuständige Polizeidienststelle den Sterbefall schriftlich an. Die Angehörigen müssen aber die erforderlichen Angaben machen und die notwendigen Nachweise vorlegen.

Genaue Aufstellung der benötigten Unterlagen für die Beurkundung eines Sterbefalles:

1. Todesbescheinigung des Arztes
1.1 Wohnsitzbescheinigung des Einwohnermeldeamtes
2. Ausweis des Verstorbenen (Nachweis der Staatsangehörigkeit) und des Anzeigenden (Personal- od. Reiseausweis)
3. Nachweis über den Familienstand des Verstorbenen zum Nachweis des Familienstandes gilt folgendes:
3.1 bei Ledigen
3.1.1 beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister oder Geburtsurkunde
3.2 bei Verheirateten
3.2.1 beglaubigte Abschrift aus dem Heiratsregister oder Eheurkunde
3.3 bei Geschiedenen zusätzlich
3.3.1 Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder Vermerk der Scheidung in der Eheurkunde
3.4 bei Verwitweten zusätzlich
3.4.1 Sterbeurkunde des bereits verstorbenen Ehegatten oder Vermerk des Todes in der Eheukunde

War der/die Verstorbene zur Zeit ihres Todes Vormund, Betreuer oder hatte sie selbst einen Vormund oder Betreuer?
Falls ja, bringen Sie bitte die Bestallungsurkunde des Vormundschaftsgerichtes mit.
Soll der/die Verstorbene feuerbestattet werden?

Wenn der/die Verstorbene eingeäschert werden soll, ist eine polizeiliche Bescheinigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 der Bestattungsverordnung erforderlich. Die Bescheinigung wird von der Polizeiinspektion Füssen ausgestellt. Die Bescheinigung ist gebührenpflichtig.

Hinweis für Bestatter:
Die Todesbescheinigung kann bereits vor der Beurkundung durch das Standesamt bei der Polizeiinspektion Füssen, Herkomerstraße 17, zur Einsicht vorgelegt werden!

Weiter ist ein Nachweis über den Willen des/der Verstorbenen zur Einäscherung vorzulegen. Falls der/die Verstorbene nicht in einem der Füssener Friedhöfe beigesetzt werden soll, benötigen Sie noch einen Nachweis über die Berechtigung zur Beisetzung im auswärtigen Friedhof (Graburkunde).

Friedhofswärter/Friedhofsverwaltung

Den städtischen Friedhofswärter erreichen Sie rund um die Uhr unter

Telefon: 08362/903-222

Mail: waldfriedhof@stadt-fuessen.de

Die Friedhofsverwaltung ist unter der auf der Homepage genannten Verbindung zu erreichen.

Historischer Trausaal

Colloquium

Kaisersaal

Besondere Beurkundung - Standesamt von A bis Z