Anmeldung der Eheschließung

Erforderliche Unterlagen

Vor dem “Ja-Wort” steht die Anmeldung

Für die Eheschließung sind gewisse Formalitäten erforderlich. Das Paar muss die Eheschließung beim zuständigen Standesamt anmelden und zu diesem Zweck die notwendigen Papiere beschaffen. Dazu zählen beispielsweise die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, die beglaubigte Abschrift aus dem Heiratsregister (der Vorehe), das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, die Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde und der Ausweis oder unter Umständen der Staatsangehörigkeitsnachweis. Welche Papiere von den Paaren genau beizubringen sind, muss im Einzelfall geklärt werden. Es empfiehlt sich deshalb auf jeden Fall (vor allem bei Auslandsbezug), bei uns im Standesamt nachzufragen bevor Sie bei uns heiraten.