Anerkennung der Vaterschaft

Falls Sie nicht miteinander verheiratet sind, kann die Anerkennung der Vaterschaft durch das Standesamt beurkundet werden. Dies ist auch schon vor der Geburt des Kindes möglich. Zur Vaterschaftsanerkennung ist die Zustimmung der Mutter erforderlich.

Es ist also erforderlich, dass Sie beide zu uns ins Standesamt kommen.

Bitte bringen sie zur Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung Ihre Personalausweise (bei ausländischen Staatsangehörigen den Reisepass) und je eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister oder eine Geburtsurkunde mit.

Bei geschiedenen bzw. ausländischen Müttern gibt es evtl. noch speziellere Regelungen. Hier wäre es vorteilhaft, wenn Sie sich kurz vorher telefonisch erkundigen.

Die Vaterschaft zu einem Kind kann bei jedem Standesamt bzw. Jugendamt anerkannt werden. Sie müssen also nicht zu dem Standesamt gehen, das die Geburt Ihres Kindes beurkundet hat.